Ihre persönlichen Informationen rund um Ihre Versicherungen finden Sie in unserem Kundenbereich.

Neufinanzierung

Lassen Sie Wohnträume wahr werden – mit einer Baufinanzierung vom Deutschen Ring!

Schaffen Sie den Sprung vom Mieter zum Eigentümer mit dem Deutschen Ring: Profitieren Sie jetzt von Top-Konditionen und ausführlicher Beratung für die Neufinanzierung Ihrer Wunschimmobilie!

Öffentliche Mittel: Förderung durch die Bundesländer

Auf der Webseite des “Verband der Privaten Bausparkassen e.V.” finden Sie im Bereich “Baufinanzierung/Förderprogramme” die länderspezifischen Anlaufstellen. Dort können Sie die jeweils angebotenen Programme für Ihre Wohnungsbauförderung direkt erfragen.

 
Öffentliche Mittel: Lastenzuschüsse

Können Sie trotz Inanspruchnahme günstiger Kredite und Zuschüsse die monatliche Belastung der Finanzierung nicht mehr tragen, besteht die Möglichkeit, dass Sie Lastenzuschüsse vom Wohngeldamt erhalten. Anträge dafür erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.

 
Öffentliche Mittel: KfW-Mittel

Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Die Förderprogramme der KfW unterstützen Sie:

  • beim Erwerb von Wohneigentum
  • bei der Sanierung und Modernisierung von Wohngebäuden
  • bei der Nutzung erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden
  • bei Altersgerechten Umbauarbeiten

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de.

Alle wohnwirtschaftlichen Darlehen können Sie bei uns im Rahmen der RingBaufinanzierung erhalten. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Eigenheimzulage

Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 gestrichen. Bereits genehmigte Förderfälle werden fortgeführt.

 
Mehr Transparenz für Ihre Immobilie: der EU-Verhaltenskodex

Die EU-Kommision hat zusammen mit der Europäischen Verbraucherschutzorganisation und den Europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden die Empfehlung eines Verhaltenskodexes für die Vergabe von wohnwirtschaftlichen Krediten erarbeitet. Die deutsche Kreditwirtschaft sowie die deutsche Bausparwirtschaft und damit auch der Deutsche Ring haben sich auf freiwilliger Basis entschieden, diesen Verhaltenskodex anzuerkennen.

Ziel des Verhaltenskodexes ist die umfassende Information des Verbrauchers, der einen Hypothekarkredit (Immobilienfinanzierung) aufnehmen möchte. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Hypothekarkrediten gefördert werden. Der Kodex sieht zur Erreichung dieses Ziels eine allgemeine Information des Verbrauchers sowie eine konkrete Produktübersicht vor.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Download:

 

 

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Die Wohnungsbauprämie

Jeder Bausparer ab dem 16. Lebensjahr hat bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf die Gewährung einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % auf die geleisteten Einzahlungen eines Jahres.

Der jährliche Förderhöchstbetrag, auf den es die Wohnungsbauprämie gibt, beläuft sich auf 512 € bei Ledigen und 1.024 € bei Verheirateten. Die jährliche Wohnungsbauprämie beträgt damit max. 45,06 € für Ledige und max. 90,11 € für Verheiratete.

  • Für Verträge, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden gilt die alte Prämienregelung, dass die Verträge prämienberechtigt sind, wenn die 7-jährige Bindungsfrist eingehalten wird oder die Ersparnisse innerhalb dieser Frist für wohnwirtschaftliche Verwendung eingesetzt werden. Die Bindungsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Bausparvertrages. Nach der 7-Jahres-Frist können die Ersparnisse frei verwandt werden. Voraussetzung ist, dass bis 31.12.2008 zumindest ein Regelsparbeitrag geleistet wurde.
  • Für Neuverträge ab 1.1.2009 gilt, dass die Wohnungsbauprämie nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages gewährt wird.
  • Für junge Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Ausnahmeregelung insoweit, dass die Ersparnisse nach 7 Jahren frei verwendet werden können, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen.

Die Wohnungsbauprämie kann auch auf vermögenswirksame Leistungen beantragt werden, sofern der Bausparer die für die Arbeitnehmer-Sparzulage geltenden Einkommensgrenzen übersteigt, aber noch innerhalb der für die Wohnungsbauprämie geltenden Einkommensgrenzen liegt.

Die Wohnungsbauprämie wird zunächst nur auf dem Kontoauszug vorgemerkt, aber noch nicht ausbezahlt, d.h. es werden auch keine Zinsen für die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Die Prämie wird dem Bausparer erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung oder bei Altverträgen mit Vertragsabschluss bis 31.12.2008 nach Ablauf der Bindefrist vom Finanzamt auf sein Bausparkonto überwiesen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie sind:
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Sie sparen mindestens 50 € im Jahr bzw. bekommen diesen Betrag als Zinsen auf Ihrem Bausparvertrag gutgeschrieben.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 25.600 € (ledig) bzw. 51.200 € (Verheiratete) nicht überschreiten.
  • Der Bausparvertrag ist zugeteilt (Ausnahme: Junge Leute)
  • Die mit der Prämie geförderten Ersparnisse werden wohnwirtschaftlich verwendet.

Übrigens: Nicht nur das Bausparen, sondern auch der Bau oder Kauf von Wohneigentum wird von Vater Staat gefördert.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Der Staat gewährt jedem Bausparer, der seine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet eine sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt 9 % auf jährlich maximal 470,00 € vermögenswirksamen Leistungen (VL) je Arbeitnehmer und wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt.

Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage sind:
  • Sie sind Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes.
  • Ihr Arbeitgeber überweist die vermögenswirksamen Leistungen auf Ihren Bausparvertrag.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 17.900 € (ledig) bzw. 35.800 € (Verheiratete) nicht überschreiten.
Die Vorteile des Bausparens
  • Bausparen ist 100%ig sicher, Sie haben kein Kursrisiko und kein Zinsrisiko.
  • Flexibilität: Ihr Sparbeitrag kann frei gewählt werden.
  • Eine Anpassung Ihres Sparbeitrages ist jederzeit möglich, z.B. bei Veränderung Ihrer persönlichen Situation.
  • Sie erhalten zusätzlich staatliche Förderung (die Wohnungsbauprämie nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung und die Arbeitnehmer-Sparzulage bei Anlage von vermögenswirksamen Leistungen nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist von 7 Jahren frei verfügbar), sofern Sie die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Im Notfall ist Ihr Guthaben kurzfristig verfügbar.
  • Sofern Sie Ihr Bauspardarlehen nicht benötigen, erstatten wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Abschlussgebühr und Sie erzielen einen ausgezeichneten Zinsertrag für Ihre Geldanlage (Options-Tarif E).
  • Sie erwerben den Anspruch auf ein zinsgünstiges, vom Kapitalmarkt unabhängiges Bauspardarlehen.
  • Sonderzahlungen während der Sparphase sind grundsätzlich möglich, Sondertilgungen während der Laufzeit Ihres Darlehens können Sie jederzeit kostenfrei vornehmen.
  • Vor Erreichen Ihres Sparziels können wir Ihnen bei Bedarf eine günstige Vor- bzw. Zwischenfinanzierung Ihres Bausparvertrages anbieten.
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