Schaffen Sie den Sprung vom Mieter zum Eigentümer mit dem Deutschen Ring: Profitieren Sie jetzt von Top-Konditionen und ausführlicher Beratung für die Neufinanzierung Ihrer Wunschimmobilie!
Auf der Webseite des “Verband der Privaten Bausparkassen e.V.” finden Sie im Bereich “Baufinanzierung/Förderprogramme” die länderspezifischen Anlaufstellen. Dort können Sie die jeweils angebotenen Programme für Ihre Wohnungsbauförderung direkt erfragen.
Können Sie trotz Inanspruchnahme günstiger Kredite und Zuschüsse die monatliche Belastung der Finanzierung nicht mehr tragen, besteht die Möglichkeit, dass Sie Lastenzuschüsse vom Wohngeldamt erhalten. Anträge dafür erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Gemeinde.
Ein KfW-Darlehen ist ein zinsgünstiges Darlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die Förderprogramme der KfW unterstützen Sie:
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de.
Alle wohnwirtschaftlichen Darlehen können Sie bei uns im Rahmen der RingBaufinanzierung erhalten. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Die Eigenheimzulage wurde zum 1. Januar 2006 gestrichen. Bereits genehmigte Förderfälle werden fortgeführt.
Die EU-Kommision hat zusammen mit der Europäischen Verbraucherschutzorganisation und den Europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden die Empfehlung eines Verhaltenskodexes für die Vergabe von wohnwirtschaftlichen Krediten erarbeitet. Die deutsche Kreditwirtschaft sowie die deutsche Bausparwirtschaft und damit auch der Deutsche Ring haben sich auf freiwilliger Basis entschieden, diesen Verhaltenskodex anzuerkennen.
Ziel des Verhaltenskodexes ist die umfassende Information des Verbrauchers, der einen Hypothekarkredit (Immobilienfinanzierung) aufnehmen möchte. Hierdurch soll national und grenzüberschreitend die Vergleichbarkeit von Hypothekarkrediten gefördert werden. Der Kodex sieht zur Erreichung dieses Ziels eine allgemeine Information des Verbrauchers sowie eine konkrete Produktübersicht vor.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Download:
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Jeder Bausparer ab dem 16. Lebensjahr hat bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf die Gewährung einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % auf die geleisteten Einzahlungen eines Jahres.
Der jährliche Förderhöchstbetrag, auf den es die Wohnungsbauprämie gibt, beläuft sich auf 512 € bei Ledigen und 1.024 € bei Verheirateten. Die jährliche Wohnungsbauprämie beträgt damit max. 45,06 € für Ledige und max. 90,11 € für Verheiratete.
Die Wohnungsbauprämie kann auch auf vermögenswirksame Leistungen beantragt werden, sofern der Bausparer die für die Arbeitnehmer-Sparzulage geltenden Einkommensgrenzen übersteigt, aber noch innerhalb der für die Wohnungsbauprämie geltenden Einkommensgrenzen liegt.
Die Wohnungsbauprämie wird zunächst nur auf dem Kontoauszug vorgemerkt, aber noch nicht ausbezahlt, d.h. es werden auch keine Zinsen für die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Die Prämie wird dem Bausparer erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung oder bei Altverträgen mit Vertragsabschluss bis 31.12.2008 nach Ablauf der Bindefrist vom Finanzamt auf sein Bausparkonto überwiesen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie sind:Übrigens: Nicht nur das Bausparen, sondern auch der Bau oder Kauf von Wohneigentum wird von Vater Staat gefördert.
Der Staat gewährt jedem Bausparer, der seine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet eine sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt 9 % auf jährlich maximal 470,00 € vermögenswirksamen Leistungen (VL) je Arbeitnehmer und wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt.
Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage sind: