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Eigenheimbesitz

Rechnen Sie mit Umbau, Anbau und Renovierungen!

Ein Haus oder eine Wohnung ist eine Investition fürs Leben. Denn Wohneigentum will gepflegt werden, damit sein Wert stabil bleibt – oder gar steigt. Auch bei neuwertigen Immobilien benötigt man in regelmäßigen Abständen immer wieder Geld.

Welche Tarife gibt es und worin unterscheiden sich diese?

Die Deutscher Ring Bausparkasse bietet 2 Tarife an: den Options-Tarif E, wenn es Ihnen um einen möglichst hohen Spargewinn geht. Der Finanzierungs-Tarif M, wenn bei Ihnen die Finanzierungsabsicht im Vordergrund steht.


Der Options-Tarif E ist immer richtig, wenn der Spargedanke im Vordergrund steht und die Darlehensinanspruchnahme eher unwahrscheinlich ist.Denn mit dem Options-Tarif E können Sie höhere Erträge erzielen. Außerdem ist der Options-Tarif E besonders geeignet, wenn Sie durch kurzfristige Ansparung des Mindestsparguthabens eine schnelle Zuteilung der Bausparsumme erreichen möchten. Und wenn Sie das Darlehen doch in Anspruch nehmen möchten, profitieren Sie trotzdem von garantiert niedrigen Zinsen und der uneingeschränkten Flexibilität bei der Rückzahlung.


Der Finanzierungs-Tarif M ist immer richtig, wenn:


Sie genau wissen, dass Sie den Bausparvertrag später für Wohnzwecke verwenden wollen und Sie regelmäßig Sparbeträge über einen längeren Zeitraum ansparen und ein besonders hohes Bauspardarlehen beanspruchen wollen. Der Finanzierungs-Tarif M eignet sich besonders, wenn die Finanzierungsabsicht im Vordergrund steht. Aufgrund des niedrigen Mindestsparguthabens von nur 30% wird das Sparziel deutlich früher erreicht und Sie profitieren von der höheren Darlehenssumme – bis zu 70% der Bausparsumme – zu garantiert niedrigen Zinsen.

Was sind die Vorteile vom Bausparen?
  • Bausparen ist eine äußerst sichere Anlageform.
  • Bausparen ist sehr renditestark – vor allem, wenn das Bauspardarlehen nicht in Anspruch genommen wird.
  • Möchten Sie später einmal Wohneigentum finanzieren, erhalten Sie über Ihren Bausparvertrag Zugang zu einem äußerst zinsgünstigen Darlehen.
  • Bausparen wird unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert.
  • Die Zinsen beim Bausparen sind vertraglich garantiert – dies macht Sie unabhängig von der aktuellen Lage am Kapitalmarkt.
  • Hohe Flexibilität: Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Geld später verwenden
 
Kann der Bausparvertrag später ausschließlich nur für’s Bauen verwendet werden?

Nein. Beispielsweise lässt Ihnen unser Tarif E die freie Wahl, ob Sie Ihr Geld später für den Erwerb von Wohneigentum bzw. Modernisierungen einsetzen oder aber etwas völlig anderes mit Ihrem Geld anstellen. Reine Renditesparer erhalten bei Verzicht auf das Bauspardarlehen sogar noch den Zinsbonus in Höhe von 2,5%.

 
Wann kann man über das Bausparguthaben und das Bauspardarlehen verfügen?

Sobald Sie beim Tarif E insgesamt 50% der Bausparsumme bzw. beim Tarif M insgesamt 30% der Bausparsumme angespart haben, haben Sie die erste Bedingung erfüllt. Neben dem Bausparguthaben spielt die Bewertungszahl, die über die Sparzeit ermittelt wird, eine wichtige Rolle. Um über Ihre Bausparsumme verfügen zu können, muss eine Bewertungszahl von 4,8 erreicht sein.

Wenn beide Bedingungen erfüllt sind, erreichen Sie die sogenannte Zuteilung, ab der Sie über Bausparguthaben und Bauspardarlehen verfügen können.

Was passiert mit dem Bausparvertrag, wenn man später doch nicht mehr bauen möchte?

Der Tarif E und der Tarif M sind nicht an den Erwerb oder die Modernisierung von Wohneigentum gebunden. Lediglich das Bauspardarlehen ist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden (wie z.B. einem Carport, Einbauküche, Einbaumöbel, etc.). Über die Verwendung Ihres Bausparguthabens können Sie sowohl vor als auch nach Zuteilung Ihres Bausparvertrages frei entscheiden. Sollten Sie jedoch Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben und Ihr Bausparguthaben vor Ablauf von 7 Jahren anderweitig einsetzen bzw. Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben und Ihr Bausparguthaben vor Zuteilung und nicht wohnwirtschaftlich verwenden, müssen Sie allenfalls auf die staatlichen Zulagen verzichten.

 
Kann man einen Bausparvertrag auch für sein Kind abschließen?

Bausparen ist mit jedem Alter möglich. Ab dem 16. Lebensjahr kommen darüber hinaus auch Jugendliche in den Genuss von staatlicher Förderung und können die Wohnungsbauprämie erhalten – und das völlig unabhängig vom Einkommen der Eltern.

 
Wie hoch liegt die Beleihungsgrenze?

Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen, bis zu der Bauspardarlehen gewährt werden können, liegt bei 80% des Beleihungswertes (in der Regel 72% des Verkehrswertes). Wird diese Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten bzw. Ersatzsicherheiten die Darlehensgewährung durchaus möglich machen. Im Rahmen der RingBaufinanzierungen sind auch Darlehen oberhalb von 100% des Verkehrswertes möglich.

 

Wie kann man vermögenswirksame Leistungen (VL) in seinen Bausparvertrag anlegen?

Als Arbeitnehmer können Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) bekommen. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in Bausparen sicher und renditestark investieren möchten, schließen Sie einen Bausparvertrag ab und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Vertrags- bzw. Kontonummer und Bankverbindung Ihrer Bausparkasse mit. Anschließend leistet Ihr Arbeitgeber seine Zahlungen direkt auf Ihr angegebenes Bausparkonto. Übrigens: Die VL können Sie auch zur Tilgung des Baupardarlehens verwenden!

 
Welche staatlichen Förderungen gibt es?

Bausparen ist eine der wenigen Geldanlagen, die auch staatlich gefördert werden. Mit etwas Glück profitieren Sie gleich doppelt von der staatlichen Förderung, denn es lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Fördermöglichkeiten für Bausparen unterscheiden:

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9% erhalten alle Arbeitnehmer, die ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investieren und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Um die staatlichen Förderungen zu erhalten, muss das Bausparguthaben innerhalb der steuerlichen Bindungsfrist von sieben Jahren wohnwirtschaftlich verwendet werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist kann über das Guthaben frei verfügt werden
  • Im Rahmen der Wohnungsbauprämie werden Einzahlungen auf einen Bausparvertrag mit staatlichen Zuschüssen belohnt. Die Förderung ist einkommensabhängig und beträgt 8,8% auf bis zu 512 Euro bei Ledigen und bis zu 1.024 Euro Sparbeiträge bei Ehepaaren Die Wohnungsbauprämie wird nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages gewährt.

Hinweis: Für jeden Euro, den Sie in Ihren Bausparvertrag einzahlen, können Sie immer nur eine staatlich geförderte Prämie kassieren. Wenn Sie die Einkommensgrenzen für beide Förderprogramme unterschreiten, sollten Sie – falls es Ihnen finanziell möglich ist - versuchen, knapp 1.000 Euro im Jahr (also ca. 80 Euro im Monat) auf Ihren Bausparvertrag einzuzahlen, um so sämtliche staatlichen Zulagen in voller Höhe zu kassieren.

Werden Vermögenswirksame Leistungen staatlich gefördert?

Wenn Sie als Bausparer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreiten, gewährt Ihnen der Staat zu den vermögenswirksamen Leistungen auf Ihrem Bausparvertrag sogar eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt 9% auf maximal 470 Euro pro Jahr je Arbeitnehmer und kann mit der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt beantragt werden.

 
Wer erhält Wohnungsbauprämie?

Anspruch auf Wohnungsbauprämie hat jeder, der 16 Jahre alt ist und dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro bei Singles und 51.200 Euro bei Ehepaaren ist. Das Bruttoeinkommen kann dabei selbstverständlich auch wesentlich höher liegen. So kann z.B. ein berufstätiges Ehepaar mit 2 Kindern bis zu 69.669 Euro brutto pro Jahr verdienen, um noch Wohnungsbauprämie zu erhalten. Die Wohnungsbausprämie wird nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung gewährt.

 
Wer erhält Arbeitnehmersparzulage?

Voraussetzung zum Erhalt der Arbeitnehmersparzulage ist, dass Sie Arbeitnehmer im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes sind und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei Verheirateten nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen: Selbstverständlich kann Ihr Bruttoeinkommen wesentlich höher sein. So kann z.B. ein berufstätiges Ehepaar mit 2 Kindern bis zu 53.828 Euro pro Jahr verdienen, um noch die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.

 
Wozu dient die Abschlussgebühr?

Mit Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. Sie ist ein amtlich genehmigter Bestandteil der gesamten Tarifgestaltung und trägt dazu bei, dass Bausparer hohe Sparzinsen und/oder niedrige Darlehenszinsen genießen können. In einigen Tarifen kann unter bestimmten Bedingungen die Abschlussgebühr zurückerstattet werden (siehe „Treuebonus“).

 
Was ist eine Zuteilung?

Die Zuteilung des Bausparvertrages ist die Voraussetzung für die Auszahlung der Bausparmittel. Ein Vertrag ist grundsätzlich zuteilungsreif, wenn das Mindestbausparguthaben und je nach Tarif eine bestimmte Bewertungszahl erreicht ist.

 
Welche Möglichkeiten der Zuteilung gibt es?
  1. Sie nehmen die Zuteilung an und beantragen das Bauspardarlehen: Sie erhalten Ihr Guthaben nebst Zinsen sowie Ihr Darlehen ausgezahlt und beginnen nun mit der Tilgung. Das Darlehen kann übrigens ausschließlich für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
  2. Sie nehmen die Zuteilung an und lassen sich Ihr Guthaben nebst Zinsen auszahlen: Dabei lassen Sie sich dann das Darlehen später auszahlen (je nach Tarif bis zu einem Jahr nach Auszahlung des Guthabens).
  3. Sie nehmen die Zuteilung nicht an und nehmen Guthaben und Darlehen erst später in Anspruch.
  4. Sie nehmen die Zuteilung an und verzichten auf das Darlehen. In diesem Fall erhalten Sie Ihr Sparguthaben nebst Zinsen und Bonus (je nach Tarif ) ausgezahlt.
  5. Sie verzichten auf die Zuteilung, erhöhen die Bausparsumme Ihres Vertrages und sparen weiter an.
 
Was ist eine Bausparsumme und wie hoch sollte man diese wählen?

Bausparsumme ist der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Dieser setzt sich zusammen aus dem Bausparguthaben und dem zu erwartenden Bauspardarlehen. Bei größeren Finanzierungsvorhaben, zum Beispiel beim Bau oder Kauf eines Eigenheims, sollte die Bausparsumme etwa 40–50% der Gesamtfinanzierung ausmachen. Möchten Sie dagegen Umschulden oder ein kleines Modernisierungsvorhaben verwirklichen, sollten Sie das am besten vollständig mit dem Bausparvertrag (Bauspardarlehen + Bausparguthaben) finanzieren.

 
Kann man die Bausparsumme auch noch nachträglich erhöhen?

Mit Zustimmung der Bausparkasse kann die Bausparsumme nachträglich erhöht werden. Der erhöhte Vertragsteil gilt prämienrechtlich als neuer Bausparvertrag. Eine Erhöhung bis zu 100% der ursprünglichen Bausparsumme ist bei dem Tarife E und bis zu 200% bei dem Tarif M kostenfrei, wenn der Vertrag mindestens 2 Jahre bestanden hat. Für darüber hinausgehende Erhöhungen fällt eine Abschlussgebühr in Höhe von 1% der Bausparsumme an. Ältere Tarife können meistens nicht erhöht werden, hier ist aber eine Erhöhung im Zusammenhang mit einem Tarifwechsel in den Finanzierungs-Tarif M möglich.

Kann man die Bausparsumme ermäßigen?

Mit einer Vertragsermäßigung wird durch den höheren Anspargrad und die höhere Bewertungszahl eine schnellere Zuteilung erreicht. Die Abschlussgebühr wird nachträglich nicht reduziert.

 
Wann beginnt der Bausparvertrag?

Der Bausparvertrag kommt mit der Annahme des Antrages durch die Bausparkasse zustande. Mit dem Tag der Annahme, der dem Bausparer auf der Bausparurkunde mitgeteilt wird, beginnen die Sparzeit und die gesetzliche Sperrfrist.

 
Kann man einen Bausparvertrag teilen?

Der Bausparer kann seinen Bausparvertrag in zwei oder mehrere Verträge teilen lassen. Dabei werden das Bausparguthaben und der Bonus beim Options-Tarif E im Verhältnis der Bausparsummen der neu entstehenden Verträge aufgeteilt, wenn der Bausparer keine andere Verteilung des Guthabens wünscht. Grundsätzlich muss bei jeder Teilung mind. ein Guthaben von 1% der neuen Bausparsumme auf den neu entstehenden Vertrag übertragen werden, mindestens 100 Euro. Voraussetzung: Die Mindestbausparsummen von je 5.000 Euro dürfen nicht unterschritten werden.

 
Können Bausparverträge zusammengelegt werden?

Bausparverträge des gleichen Bauspartarifs mit den gleichen Tarifmerkmalen können zusammengelegt werden. Für die prämienrechtliche Sperrfrist bleibt der Vertragsbeginn der Ursprungsverträge maßgebend.

 
Kann man einen Bausparvertrag übertragen?

Mit Zustimmung der Bausparkasse, die von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist, können Bausparverträge auf andere Personen übertragen werden. Übertragungen innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist sind ohne Verlust von Vergünstigungen nur auf Angehörige möglich.

 
Wann erhält man einen Treuebonus?

Beim Options-Tarif E kann ein Treuebonus in Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max. 1.000 Euro) verdient werden, wenn der Bausparvertrag mindestens 10 Jahre bestanden hat, ohne vorhergegangene Vertragsänderung (Teilung, Ermäßigung, Zusammenlegung oder Erhöhung) zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.

 
Kann man Sonderzahlungen leisten?

Natürlich kann der Bausparer grundsätzlich Sonderzahlungen leisten und damit die Zuteilungsvoraussetzungen (Zuteilung) beeinflussen. (Besonderheiten gelten bei Bausparverträgen, die vorfinanziert wurden.)

 
Ist ein Tarifwechsel möglich?

Mit Zustimmung der Bausparkasse können alle Bauspartarife in den Finanzierungs- Tarif M wechseln. Der Wechsel wird zum nächsten Bewertungsstichtag wirksam.

Was ist ein Tarifwechselbetrag?

Er stellt den Ausgleich für den Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Guthaben- und Darlehenszins dar. Grundlage ist die Summe der bisher gutgeschriebenen Zinsen. Die Belastung erfolgt mit Wirkung zum Jahresbeginn.

 
Was ist ein Mindestsparguthaben?

Das Mindestsparguthaben – auch Mindestansparsumme genannt – ist das Bausparguthaben, das am Bewertungsstichtag mindestens vorhanden sein muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden kann.

 
Was ist eine Zielbewertungszahl?

Bei einer Zuteilung haben die Verträge mit den höheren Bewertungszahlen Vorrang. Die niedrigste Bewertungszahl, für die zu einem Zuteilungstermin noch alle Bausparverträge mit den verfügbaren Zuteilungsmitteln zugeteilt werden können, heißt Zielbewertungszahl.

 
Was bedeutet die Mindestbewertungszahl?

Das Erreichen der Mindestbewertungszahl ist eine Voraussetzung für die Zuteilung eines Bausparvertrages.

 
Wie wird die Bewertungszahl errechnet?

Die Bewertungszahl wird nach einer „Zeit x Geld“-Formel errechnet. Options-Tarif E: Saldensumme x 1,7 geteilt durch Bausparsumme. Finanzierungs-Tarif M: Saldensumme geteilt durch Bausparsumme . Die Bewertungszahl bestimmt die Reihenfolge der Zuteilung (siehe Zielbewertungszahl). Neben dem Mindestsparguthaben ist die Mindestbewertungszahl Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrages.

 
Wann sind die Bewertungsstichtage?

Der 31. März, der 30. Juni, der 30. September und der 31. Dezember sind bei der Deutscher Ring Bausparkasse Bewertungsstichtage. Zu diesen Terminen werden die Bewertungszahlen errechnet.

 
Wann beginnt die Zuteilung des Bausparvertrages?

Für die Zuteilung sind bestimmte Voraussetzungen unerlässlich, z.B. Mindestsparguthaben, Mindestbewertungszahl. Die Zuteilung hängt aber letztlich auch von den der Bausparkasse zur Verfügung stehenden Zuteilungsmitteln ab und erfolgt ca. 4 bis 6 Monate nach Erreichung der Mindestvoraussetzungen. Deshalb kann und darf im Voraus keine verbindliche Aussage über den Zuteilungstermin gemacht werden. Hat die Bausparkasse den Bausparvertrag zugeteilt und hat der Bausparer die Zuteilung angenommen, stellt die Bausparkasse Bausparguthaben und Bauspardarlehen bereit.

 
Können die Bausparmittel auch vor der Zuteilung für wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden?

Unabhängig von dem erreichten Bausparguthaben, kann ein Zwischenkredit oder ein Vorausdarlehen in Anspruch genommen werden.

 
Kann man ein höheres Baudarlehen in Anspruch nehmen?

Die Bausparkasse kann dem Bausparer nach mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgestimmten Voraussetzungen ein um bis zu 75 % höheres Bauspardarlehen anbieten.

Wozu dient die Darlehensgebühr?

Die Darlehensgebühr wird dem Bauspardarlehen zugeschlagen. Sie ist ein amtlich genehmigter Bestandteil der gesamten Tarifgestaltung und trägt dazu bei, dass Bausparar hohe Sparzinsen und/oder niedrige Darlehenszinsen genießen können.

 
Was ist ein Blankodarlehen?

Bauspardarlehen und Sofortdarlehen (Vorausdarlehen, Zwischenkredit) können von der Bausparkasse auch als Blankodarlehen ohne grundbuchliche Sicherstellung bis 30.000 € unter bestimmten Voraussetzungen vergeben werden. Beim Bauspardarlehen ändert sich der  Zinssatz dadurch nicht, bei dem Sofortdarlehen wird hierfür ein Zinszuschlag erhoben.

 

Kann man ein Darlehen gegen Verpflichtungserklärung erhalten?

Ein Bauspardarlehen bis zu 30.000 Euro (Kleindarlehen) kann ohne Eintrag im Grundbuch gegen Verpflichtungserklärung der Eigentümer des Pfandobjektes gewährt werden. Auch ein Zwischenkredit bis zur Höhe von 30.000 Euro bezogen auf den nicht durch Bausparguthaben des zwischenfinanzierten Vertrages gesicherten Teil.

 

In der Verpflichtungserklärung versichern die Eigentümer:

  • dass die Belastung des Objektes 72% der Herstellungskosten, des Kaufpreises oder des Verkehrswertes nicht übersteigt
  • und verpflichten sich zur Sicherung des Kredites auf Verlangen der Bausparkasse eine Grundschuld an bereiter Stelle eintragen zu lassen und
  • eine mögliche Sicherung durch eine Grundschuld nicht dadurch zu verhindern, dass das Pfandobjekt mit weiteren Rechten belastet oder veräußert wird.
Was ist der Verkehrswert?

Das ist der Wert eines Objektes, der am Tag der Ermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung aller Eigenschaften des Objektes (Lage, Beschaffenheit der Baulichkeit und des Grundstücks etc.) zu erzielen wäre.

 
Was ist ein Beleihungswert?

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Bausparkasse verpflichtet, eine Prüfung des zu beleihenden, überwiegend wohnwirtschaftlich genutzten Objektes anhand von Unterlagen durchzuführen und einen Beleihungswert festzusetzen. Der Beleihungswert darf den Verkehrswert nicht übersteigen.

 
Wie hoch liegt die Beleihungsgrenze?

Die gesetzliche Beleihungsgrenze für Bausparkassen, bis zu der Bauspardarlehen gewährt werden können, liegt bei 80% des Beleihungswertes (in der Regel 72% des Verkehrswertes). Wird diese Grenze überschritten, können Zusatzsicherheiten bzw. Ersatzsicherheiten die Darlehensgewährung durchaus möglich machen. Im Rahmen der RingBaufinanzierungen sind auch Darlehen oberhalb von 100% des Verkehrswertes möglich.

 

Welche Beleihungsunterlagen benötigt die Bausparkasse?

Für die Beleihungsprüfung braucht die Bausparkasse vom Bausparer bestimmte Unterlagen, z. B. vollständige Abschrift des Grundbuchauszuges, Abschrift des Kaufvertrages, Nachweis über die Höhe der Gebäudefeuerversicherung etc. Welche Beleihungsunterlagen benötigt werden, entnehmen Sie bitte den verschiedenen Antragsformularen.

Wie erfolgt die Darlehenssicherung?

Die Sicherung des Bauspardarlehens erfolgt am finanzierten oder an einem anderen inländischen Pfandobjekt durch die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch. Eine Eintragung im Grundbuch ist nicht erforderlich bei Darlehen bei denen eine Verpflichtungserklärung vorliegt. Gegebenenfalls kann ein Darlehen auch gegen Stellung einer Ersatzsicherheit gewährt werden.

 
Wann ist der Tilgungsbeginn beim Bauspardarlehen?

Bei dem Finanzierungs-Tarif M und Options-Tarif E ist der erste Tilgungsbeitrag im ersten Monat nach vollständiger Auszahlung des Bauspardarlehens, bei Teilauszahlung spätestens im dritten Monat nach der ersten Teilauszahlung zu entrichten.

 
Kann man Sondertilgungen leisten?

Der Bausparer hat die Möglichkeit, durch Sondertilgungen jederzeit kostenfrei schneller schuldenfrei zu werden. Bei Sondertilgungen ab 10% des Anfangsdarlehens, mindestens jedoch 500 Euro setzt die Bausparkasse auf Verlangen des Bausparers den monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag herab.

 
Was dient als Ersatzsicherheiten?

Als Ersatzsicherheiten für die Sicherstellung von Bauspardarlehen kommen zum Beispiel in Betracht: Bankbürgschaft, Abtretung von Sparguthaben, Abtretung einer inländischen Lebensversicherung, Pfandrechte an Standard-Wertpapieren (Handel und Verwaltung im Inland).

 
Wo finde ich Formulare zum Thema Bausparen?

Alle Formulare finden Sie auch in MeineRingWelt. Für einen Direktzugriff haben wir hier die wichtigsten Formular für Sie zusammengestellt:

  • Freistellungsauftrag: Damit stellen Sie Ihre Zinserträge vom Steuerabzug frei.
  • Änderungswünsche: Teilen Sie uns Ihre Änderungswünsche zum Bausparvertrag mit.
  • Vermögenswirksame Leistungen: Beauftragen Sie Ihren Arbeitgeber mit der Überweisung Ihrer VL.
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