Der flexible Geldplan für alle Mieter.
Das Grundprinzip des Bausparens ist einfach: Die Bausparer verbinden sich zu einer Gemeinschaft, die einen sparen an, damit andere Bausparer, die bereits eine längere Zeit gespart und eine bestimmte Summe in den Topf der Gemeinschaft eingezahlt haben, neben ihrem Bausparguthaben auch ein Bauspardarlehen erhalten können.
Die Deutsche Ring Bausparkasse AG übernimmt dabei die Funktion eines Verwalters, indem wir die Spargelder unserer Bausparer im Kollektiv annehmen und nach der Zuteilung der einzelnen Verträge als Bausparguthaben und Bauspardarlehen zur Verfügung stellen. Durch systematisches Ansparen Ihres Bausparvertrags erwerben Sie sich einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen mit günstigen – über die gesamte Laufzeit feste – Darlehenszinsen.
Jeder Bausparer ab dem 16. Lebensjahr hat bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen Anspruch auf die Gewährung einer Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8 % auf die geleisteten Einzahlungen eines Jahres.
Der jährliche Förderhöchstbetrag, auf den es die Wohnungsbauprämie gibt, beläuft sich auf 512 € bei Ledigen und 1.024 € bei Verheirateten. Die jährliche Wohnungsbauprämie beträgt damit max. 45,06 € für Ledige und max. 90,11 € für Verheiratete.
Die Wohnungsbauprämie kann auch auf vermögenswirksame Leistungen beantragt werden, sofern der Bausparer die für die Arbeitnehmer-Sparzulage geltenden Einkommensgrenzen übersteigt, aber noch innerhalb der für die Wohnungsbauprämie geltenden Einkommensgrenzen liegt.
Die Wohnungsbauprämie wird zunächst nur auf dem Kontoauszug vorgemerkt, aber noch nicht ausbezahlt, d.h. es werden auch keine Zinsen für die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben. Die Prämie wird dem Bausparer erst bei Vertragszuteilung oder sonstiger prämienunschädlicher Verwendung oder bei Altverträgen mit Vertragsabschluss bis 31.12.2008 nach Ablauf der Bindefrist vom Finanzamt auf sein Bausparkonto überwiesen.
Voraussetzungen für den Erhalt der Wohnungsbauprämie sind:Übrigens: Nicht nur das Bausparen, sondern auch der Bau oder Kauf von Wohneigentum wird von Vater Staat gefördert.
Der Staat gewährt jedem Bausparer, der seine vermögenswirksamen Leistungen auf einen Bausparvertrag anlegt und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet eine sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage. Diese beträgt 9 % auf jährlich maximal 470,00 € vermögenswirksamen Leistungen (VL) je Arbeitnehmer und wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragt.
Voraussetzungen für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage sind:Bausparen - den Begriff kennt jeder, aber wer weiß schon genau, wie Bausparen funktioniert?
Das Grundprinzip des Bausparens ist einfach: Die Bausparer verbinden sich zu einer Gemeinschaft, die einen sparen an, damit andere Bausparer, die bereits eine längere Zeit gespart und eine bestimmte Summe in den Topf der Gemeinschaft eingezahlt haben, neben ihrem Bausparguthaben auch ein Bauspardarlehen erhalten können.
Die Deutscher Ring Bausparkasse AG übernimmt dabei die Funktion eines Verwalters, indem wir die Spargelder unserer Bausparer im Kollektiv annehmen und nach der Zuteilung der einzelnen Verträge als Bausparguthaben und Bauspardarlehen zur Verfügung stellen. Durch systematisches Ansparen Ihres Bausparvertrags erwerben Sie sich einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen mit günstigen und über die gesamte Laufzeit festen Darlehenszinsen.
Die Vorteile des Bausparens im Überblick: