Kassieren Sie jeden Monat bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber und holen Sie sich als Bausparer noch zusätzliches Geld vom Staat!
* Sparzins: 1,5 % Grundverzinsung + 2,5 % Bonuszins. Voraussetzung: Der Bausparvertrag hat 7 Jahre bestanden und es wird eine Bewertungszahl von 4,0 erreicht, ohne dass eine Vertragsänderung stattgefunden hat. Zudem wurde der Vertrag weder erhöht noch zusammengelegt und es wird auf das Darlehen verzichtet.
** Der Bausparer erhält einen Treuebonus in Höhe der gezahlten Abschlussgebühr (max. 1.000,- €), wenn der Bausparvertrag mindestens 10 Jahre bestanden hat und ohne vorhergegangene Vertragsänderungen (Teilung, Ermäßigung, Erhöhung, Zusammenlegung) zugeteilt wurde und der Bausparer auf das Bauspardarlehen verzichtet.
Die clevere Kombination: VL-Sparen mit dem RingBausparvertrag
Lernen Sie unseren Options-Tarif E kennen
Die aktuellen Tarifbedingungen unseres Options-Tarif E und Finanzierungs-Tarif M finden Sie in den Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (Tarif E und Tarif M)
Vermögenswirksame Leistungen:
Je nach Vertrag zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat für den Aufbau eines eigenen Vermögens.
Arbeitnehmer-Sparzulage*:
Auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen legt der Staat eine 9%-ige Sparzulage – bis zu 42,30 Euro im Jahr – obendrauf. In 7 Jahren sind das bis zu 296,10 Euro zusätzlich.
Wohnungsbauprämie*:
Eigene Sparleistungen werden ebenfalls vom Staat gefördert. Jährliche Einzahlungen in Höhe von 512 Euro (Ledige) oder 1.024 Euro (Verheiratete) werden mit 8,8% Prämie belohnt. Das sind nach 7 Jahren 315,42 Euro (Ledige) oder sogar 630,77 Euro (Verheiratete).
Für Neuverträge ab 1.1.2009 gilt, dass die Wohnungsbauprämie nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages gewährt wird.**
Eine stattliche Auszahlung:
Wenn Sie mit dem Ringbausparvertrag sparen, steht Ihnen nach 7 Jahren ein ansehnliches Guthaben für Ihre Träume zur freien Verfügung.
* Beide Bausparförderungen sind einkommensabhängig. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bis 17.900,– € (35.800,– €) betragen, bei der Wohnungsbauprämie bis 25.600,– € (51.200,– €). Die Werte in Klammern gelten für Verheiratete.
** Ausgenommen von dieser Regelung sind junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese können nach 7 Jahren die Ersparnisse prämienunschädlich frei verwenden, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen