Seit dem 1.1.2009 gelten neue gesetzliche Bestimmungen für die Wohnungsbauprämie. Danach wird die
Prämie grundsätzlich nur nach Zuteilung und Auszahlung der Bausparmittel bei einer wohnwirtschaftlichen Verwendung gewährt (z.B. für Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierungen). Dies gilt auch für Bausparverträge, die noch in 2008 abgeschlossen wurden und für die in diesem Kalenderjahr nicht mindestens ein Regelsparbeitrag eingezahlt wurde.
Für Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Ausnahmeregelung: Ersparnisse können ohne Verlust der Prämien frei verwendet werden, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten abgeschlossenen 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen!
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| Bruttoeinkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie ** | |||
|---|---|---|---|
| Familienstand | Ohne Kind | Ein Kind | Zwei Kinder |
| Alleinstehend | 29.099 EUR | 36.703 EUR | 42.951 EUR |
| Verheiratet(ein Arbeitnehmer) | 57.243 EUR | 63.491 EUR | 69.562 EUR |
Stand 01.01.2009
*Jährliche Förderhöchstbeträge 512,– EUR (Ledige) bzw. 1.024,– EUR (Verheiratete) für Bausparer ab dem 16. Lebensjahr.
**Die Angaben wurden unter der Annahme gleichbleibender Steuergesetze erstellt und sind ohne Gewähr.