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Direktzusage

Spitzenversorgung für Spitzenkräfte

Sie möchten auch im Alter mit Ihrem gewohnten Einkommen rechnen? Dann denken Sie bitte daran: je höher das Einkommen, desto größer ist die Versorgungslücke im Alter. Sichern Sie sich steuergünstig attraktive Renten- und Kapitalleistungen und sorgen Sie für eine optimale Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung!

Steuerliche Aspekte der Direktzusage
Steuerliche Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber
  • Bildung von Pensionsrückstellungen nach §6a EStG für ungewisse Verbindlichkeiten aus der Pensionsverpflichtung
  • Pensionsverpflichtungen sind höchstens mit dem Teil des laufenden Jahres anzusetzen.
  • Der Teilwert wirkt sich auf die Ertragsteuern aus.
  • Die Rückdeckungsversicherung ist in der Bilanz zu aktivieren.
  • Versicherungsbeiträge sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs.4 EStG.).
  • Bei Fälligkeit der Versicherungsleistungen findet in der Bilanz ein Aktivtausch statt.
Steuerliche Auswirkungen für Sie als Arbeitnehmer In der Anwartschaftsphase
  • Es können nahezu unbegrenzt Aufwendungen für eine Pensionszusage steuerfrei getätigt werden.
In der Rentenphase
  • Die Leistungen aus der Pensionszusage werden nach § 19 Abs. 1 Nr.2 EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert.
  • Dabei stehen zwei Freibeträge zur Verfügung: Versorgungsfreibetrag gemäß § 19 Abs. 2 EStG Werbungskostenpauschalbetrag nach § 9a Nr. 1b EStG.
  • Bei Kapitalzahlungen kann zusätzlich die so genannte Fünftelungsregelung gemäß § 34 EStG für die Milderung der Steuerprogression genutzt werden.

Für die Korrektheit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Eine verbindliche Beratung bezüglich der Auswirkungen in den Steuern kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

Die Direktzusage und die Sozialversicherung
Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung
  • Arbeitgeberfinanzierte Beitragszahlungen sind sozialversicherungsfrei.
  • Arbeitnehmerfinanzierte Beitragszahlungen sind bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei, max. 2.592 Euro in 2009.
  • Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig, sofern der Versorgungsempfänger gesetzlich krankenversichert ist.

Für die Korrektheit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Eine verbindliche Beratung bzgl. der Auswirkungen auf die Sozialabgaben kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

Regelungen der Betriebsrente im Einkommensteuergesetz (EStG)

Zu den gesetzlichen Regelungen der Betriebsrente zählt unter anderem das Einkommensteuergesetz (EStG), einen Auszug der relevanten Passagen finden Sie hier als PDF zum Download.


Die komplette Einkommensteuergesetz (EStG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

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