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Unterstützungskasse

Hohe Leistungen bei niedrigen Steuern! Vorsorge ohne Grenzen!

Wenn es ein bisschen mehr sein darf – dann ist die rückgedeckte Unterstützungskasse genau richtig: Denn wer heute gut verdient, hat morgen einen höheren Versorgungsbedarf. Profitieren Sie von äußerst attraktiven Steuervorteilen und schöpfen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge voll aus!

Steuerliche Aspekte der Unterstützungskasse
Steuerliche Auswirkungen für Sie als Arbeitgeber
  • Die Beiträge an eine rückgedeckte Unterstützungskasse sind unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben gemäß § 4d EStG abzugsfähig.
  • Es sind gleichbleibende oder steigende Beiträge erforderlich.
  • Die Versorgung über eine Unterstützungskasse ist bilanzneutral. Steuerliche Auswirkungen für Sie als Arbeitnehmer In der Anwartschaftsphase
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können nahezu unbegrenzt Aufwendungen für eine Unterstützungskassen-Zusage steuerfrei getätigt werden. Es liegt kein Lohnzufluss vor § 11 EStG.
  • In der Rentenphase

  • Die Leistungen aus der Unterstützungskasse werden nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit versteuert.
  • Dabei stehen zwei Freibeträge zur Verfügung: der Versorgungsfreibetrag gemäß § 19 Abs. 2 EStG und die Werbungskostenpauschale gemäß § 9a Abs. 1b EStG.
  • Bei Kapitalzahlungen kann zusätzlich die sog. Fünftelungsregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG für die Milderung der Steuerprogression genutzt werden.

Für die Korrektheit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Eine verbindliche Beratung bezüglich der Auswirkungen in den Steuern kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

Die Unterstützungskasse und die Sozialversicherung
Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung
  • Beitragszahlungen sind sozialversicherungsfrei.
  • Beitragszahlungen aus Entgeltumwandlungen sind bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) sozialversicherungsfrei.
  • Versorgungsleistungen sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung voll beitragspflichtig, sofern der Versorgungsempfänger gesetzlich krankenversichert ist.

Für die Korrektheit und die Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Eine verbindliche Beratung bzgl. der Auswirkungen auf die Sozialabgaben kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

Regelungen der Betriebsrente im Einkommensteuergesetz (EStG)

Zu den gesetzlichen Regelungen der Betriebsrente zählt unter anderem das Einkommensteuergesetz (EStG), einen Auszug der relevanten Passagen finden Sie hier als PDF zum Download.


Die komplette Einkommensteuergesetz (EStG) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Für eine umfassende Altersvorsorge

Wer eine Betriebsrente über die Unterstützungskasse abgeschlossen hat, setzt auch auf:

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