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05.08.09 Jetzt die Koffer packen: Tipps zum Urlaub bei Pflegebedürftigkeit

Deutscher Ring ermutigt zum gemeinsamen Urlaub von Pflegenden und Pflegebedürftigen
Jetzt die Koffer packen: Tipps zum Urlaub bei Pflegebedürftigkeit

Hamburg, 5. August 2009 – Sommerzeit ist Reisezeit. Viele Pflegende oder Pflegebedürftige blicken dieser Tage sehnsüchtig auf Urlauber, die für ein paar Tage den Alltag hinter sich lassen. Gerne würde manch einer ebenfalls die Koffer packen. Doch aufgrund der eigenen körperlichen Verfassung oder einer Pflegeaufgabe verzichten viele auf einen Urlaub. Dabei beansprucht die Pflege sehr, Überforderung und Stress auf beiden Seiten sind oft die Folge. Eine kurze Auszeit sorgt für Erholung und angenehme Abwechslung, in der wieder Kraft getankt werden kann. Gerade deshalb sollten Pflegebedürftige und Pflegende einen Urlaub nicht kategorisch ausschließen. Im Gegenteil: Beide können sogar zusammen verreisen. Worauf zu achten ist, um den Urlaub in vollen Zügen zu genießen, weiß Jörn Kunath, Experte für die Generation 50+ beim Deutschen Ring.

Wichtig: Austausch mit der Pflegekasse

Keine gesetzliche Vorgabe untersagt Pflegebedürftigen oder Pflegenden Urlaubsreisen. Jeder darf fahren, wann und wohin er will, auch ins Ausland. Wer aber zwingend auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung angewiesen ist, dessen Reiselust sind Grenzen gesetzt. Deshalb sollte der geplante Urlaub im Vorfeld unbedingt mit der zuständigen Pflegekasse besprochen und Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung geklärt werden. Bei einem urlaubsbedingten Ausfall der Pflegeperson können Pflegebedürftige auf die sogenannte Verhinderungspflege zurückgreifen. Ein Pflegedienst, ein guter Freund oder Nachbarn übernehmen dann die Versorgung. Alternativ ist als Kurzzeitpflege der vorübergehende Einzug in ein Pflegeheim möglich. Welche Form der Ersatzpflege ein Pflegebedürftiger wählt, bestimmt die von der Kasse gewährte finanzielle Unterstützung.

Gemeinsamer Tapetenwechsel

Grundsätzlich sollten sich Urlaubswillige darüber im Klaren sein, dass die Pflegekasse nur die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen übernimmt. Zimmermiete oder Verpflegung müssen Reisende selbst zahlen. Bei gesetzlich Versicherten fördert die Pflegekasse die Verhinderungspflege. Die Leistungen werden für eine Höchstdauer von 28 Tagen und je nach Pflegestufe bis zu einem Maximalbetrag von 1.470 Euro gezahlt. Um Ansprüche auf diese Leistungen geltend zu machen, muss der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten gepflegt werden. Außerdem darf er nicht in einem Pflegeheim leben. „Wenn für die Pflegeperson eine Verhinderungspflege beantragt wird, können der Pflegende und Gepflegte sogar gemeinsam Urlaub machen. Denn die Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung ist nicht an einen Aufenthalt am Wohnort gebunden“, verrät Kunath. Beide verreisen zusammen, die Pflege am Urlaubsort erbringt ein Pflegedienst. Das geht grundsätzlich auch im Ausland. Hier sollte unbedingt eine Pflegekraft mitreisen, die Vertragspartner der Pflegekasse ist. Das ist Voraussetzung für eine finanzielle Förderung und gibt zugleich Sicherheit.
 
Allerdings kann eine Förderung der Pflege im Ausland schwieriger zu bekommen sein als bei einem Aufenthalt in heimischen Gefilden. Hier gibt es zwischen gesetzlich und privat Versicherten große Unterschiede. Zusätzlich privat Abgesicherte haben mehr Freiheiten. Denn die Auszahlung einer Pflegerente ist in aller Regel nur von der festgestellten Pflegestufe abhängig. Über die tatsächliche Ausgestaltung der Pflege, ob zu Hause oder an einem anderen Ort, entscheidet der Bedürftige. Für beide Systeme gilt, dass für die Zeit des Urlaubs die Beiträge zur Sozialversicherung für die Pflegeperson weiterhin gezahlt werden.

An alles gedacht?

Wie auch zu Hause, müssen im Urlaub alle notwendigen Pflegeverrichtungen erledigt und dokumentiert werden. Dies gilt vor allem für gesetzlich Versicherte. Vor einem Urlaub sollte zudem der Hausarzt die Reisefähigkeit des Pflegebedürftigen beurteilen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist bei Auslandsreisen auch für Pflegebedürftige der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung möglich. „Wir raten zu prüfen, ob es mit dem Urlaubsland Vereinbarungen gibt, dass die eigene Krankenkasse auch für nicht akute Fälle im Ausland Leistungen erbringt“, ergänzt Kunath. Wenn an alles gedacht wurde, steht dem Urlaub nichts mehr entgegen.

Über die Versicherungsunternehmen Deutscher Ring

Der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a. G. aus Hamburg hat seinen Ursprung im Jahr 1925 und ist heute einer der erfolgreichsten Anbieter von Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen. Dazu tragen leistungsstarke Produkte, ein herausragender Kundenservice sowie eine außergewöhnlich hohe Beitragsstabilität bei. Seit April 2009 bildet das Unternehmen als gleichberechtigter Partner mit den Versicherungsgesellschaften der SIGNAL IDUNA Gruppe einen Gleichordnungskonzern.

Die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG und die Deutscher Ring Sachversicherungs-AG aus Hamburg sind spezialisiert auf die finanzielle Absicherung der Altersvorsorge sowie der Unfall- und Schadensrisiken von Privatkunden. Sie greifen dabei auf über 85 Jahre Erfahrung zurück. Beide Versicherer sind seit 1985 Tochterunternehmen des Schweizer Bâloise-Konzerns.

2007 erschien unter dem Titel „Altersträume“ die in Zusammenarbeit mit der Stiftung für Zukunftsfragen durchgeführte Generationenstudie. Das Buch mit einem Vorwort von Henning Scherf ist für 16,90 Euro im Buchhandel erhältlich (ISBN 3-89678-361-5).

Deutscher Ring
Lebensversicherungs-AG, Krankenversicherungsverein a. G., Sachversicherungs-AG
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