Was passiert bei Arbeitslosigkeit? Ihr Einkommen sinkt dramatisch, die Versorgungslücke ist groß! Insolvenzen, Werksschließungen, betriebsbedingte Sparmaßnahmen: Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit kann in der heutigen Zeit jeden treffen – mit enormen finanziellen Folgen. Denn wer dann nur Arbeitslosengeld I vom Staat erhält, muss mit deutlichen Einkommensausfällen rechnen.
Es ist schon lange kein Geheimnis mehr: Die gesetzliche Rente wird immer kleiner und kleiner … Sie beträgt oft nur noch 58% des letzten Nettogehalts. Könnten Sie davon im Alter leben? Wahrscheinlich nicht. Deshalb ist es unumgänglich, dass sich jeder eine Extra-Rente aufbaut. Doch das ist nur wirkungsvoll, wenn regelmäßig in diese Vorsorge eingezahlt wird. Denn bleiben die Beitragszahlungen aus, bleibt auch die Rente klein.
Die Rente ist wie eine Pflanze: Man muss sie regelmäßig gießen, damit sie wächst! Unabhängig davon, welche Absicherung Sie haben. Sorgen Sie mit der RingArbeitslosigkeitsVersicherung dafür, dass auch bei Verlust des Arbeitsplatzes Ihre Absicherung weiter regelmäßig wachsen kann.
Der Job ist weg, das Einkommen sinkt dramatisch, doch die Ausgaben bleiben. Müssen Sie jetzt aus finanziellen Gründen auf Ihren Unfall- oder Sachversicherungsschutz verzichten, kann jeder Unfall oder Schadensfall zur Katastrophe werden. Doch Sie können beruhigt sein. Auch dafür bietet Ihnen der Deutsche Ring eine Lösung:
Sie brauchen auf Ihre liebgewonnene Sicherheit nicht verzichten. Egal ob es sich um Ihre Unfall-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Wohngebäudeversicherung handelt, Ihre Vorsorge bleibt sicher. Ein beruhigendes Gefühl, wenn Sie sich in Zukunft auch im Fall der Arbeitslosigkeit keine Sorgen um Ihre Vorsorge mehr machen müssen!
Ohne Beitragslücken zur vollen Absicherung!
Mit der RingArbeitslosigkeitsVersicherung sorgen Sie dafür, dass auch beim Verlust der Arbeit die Beiträge für Ihre Vorsorge und Risikoabsicherung weiter bezahlt werden: Die Beiträge für Ihre Versicherungen beim Deutschen Ring werden bis zu ein Jahr für Sie
bezahlt. Diese Leistung gilt ab dem ersten Monat der Arbeitslosigkeit – rückwirkend nach drei Monaten Karenzzeit. Ab dem vierten Monat erfolgt eine Vorauszahlung Ihrer Beiträge für das nächste Quartal.
Es gibt keine Rückforderung der Vorauszahlungen, wenn Sie vor Ablauf des Quartals einen neuen Arbeitsplatz haben.