Was passiert bei Arbeitslosigkeit? Ihr Einkommen sinkt dramatisch, die Versorgungslücke ist groß! Insolvenzen, Werksschließungen, betriebsbedingte Sparmaßnahmen: Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit kann in der heutigen Zeit jeden treffen – mit enormen finanziellen Folgen. Denn wer dann nur Arbeitslosengeld I vom Staat erhält, muss mit deutlichen Einkommensausfällen rechnen.
Unabhängig davon, welche Absicherung Sie haben: Mit Ihrer zusätzlichen Vorsorge fürs Alter haben Sie bereits eine erstklassige Wahl getroffen.
Doch wie bei allen anderen Vorsorgelösungen auch: Eine Altersvorsorge ist nur wirkungsvoll, wenn regelmäßig in sie eingezahlt wird. Denn bleiben die Beitragszahlungen aus, bleibt auch die zusätzliche Rente klein. Da die gesetzliche Rente oft nur bei 58% des letzten Nettogehalts liegt, sollten Sie mit Ihrer Altersvorsorge versuchen, so viel wie möglich anzusparen, damit
Sie diese Versorgungslücke ausgleichen können.
Genau so schlimm kann es Sie treffen, wenn Sie Ihr "Hab und Gut" nicht mehr absichern können und beispielsweise durch ein Feuer alles verlieren – ohne Anspruch auf Ersatz. Oder Sie stürzen
in Ihrer Freizeit und verletzen sich dabei. Dann fehlen Ihnen aus der Unfallversicherung die Leistungen für Entschädigungszahlungen und Rehabilitationsmaßnahmen, um Sie schnell
wieder auf die Beine zu bringen.
Das hängt davon ab, über welchen Zeitraum Sie mit den Beiträgen pausieren. Bedenken Sie jedoch, dass Ihnen nicht nur das nicht eingezahlte Geld später fehlen wird – sondern auch die daraus entstehende hohe Rendite und die attraktiven Überschussbeteiligungen. Unterm Strich kann da eine relativ große Lücke anwachsen.
Das Prinzip ist ganz einfach: Im Falle Ihrer Arbeitslosigkeit erbringen Sie uns einen schriftlichen Nachweis und zahlen die Beiträge zunächst selbst weiter, damit Ihnen Ihr Versicherungsschutz in jedem Fall erhalten bleibt. Nach drei Monaten Karenzzeit zahlen wir dann die Beiträge rückwirkend in Ihre Absicherungen. Ab dem vierten, sechsten und neunten Monat leisten wir dann jeweils Vorauszahlungen für das nächste Quartal. Ihr besonderer Vorteil: Sollten Sie vor Ablauf eines Quartals wieder einen Arbeitsplatz haben, müssen Sie diese Vorauszahlungen nicht ausgleichen.