Unsere Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, falls Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. Schützen auch Sie sich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit, damit Sie im Ernstfall nicht mit leeren Händen dastehen!
In erster Linie richtet sich die Höhe der Beiträge für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Leistungsumfang und der von Ihnen vereinbarten Rente. Daneben spielen noch folgende Faktoren für die Festlegung Ihrer Beiträge eine Rolle:
Erwirtschaftete Überschüsse Ihrer Versicherung werden mit Ihren Beitragszahlungen verrechnet, sodass sich Ihr monatlicher Beitrag reduzierten kann.
Ja. Der Grund dafür ist in dem unterschiedlichen Ausmaß potenzieller Gefährdungen zu sehen, die mit diesen Berufen oder Hobbys verbunden sind. So können Akademiker in der Regel mit günstigeren Beitragssätzen rechnen, während körperlich stark beanspruchte Erwerbstätige mehr für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen.
Ähnliches gilt für gefährliche Hobbys. Wer in seiner Freizeit Sportarten wie Boxen oder Fallschirmspringen nachgeht, muss sich möglicherweise auf einen höheren Beitrag oder einschränkende Vertragsklauseln einstellen.
Im Fall einer Berufsunfähigkeit sollten Sie mindestens über 75 % Ihres vorherigen Nettoeinkommens verfügen, da die meisten regelmäßigen Ausgaben weiter laufen und erfahrungsgemäß sogar weitere finanzielle Belastungen auf Sie zukommen können. Die gesetzliche Rentenversicherung kann dies mit ihrer Grundabsicherung nicht einmal ansatzweise leisten.
Sie müssen also zusätzlich privat vorsorgen. Um den genauen Betrag zu ermitteln, der Ihnen im Fall der Berufsunfähigkeit zur Verfügung steht, sollten Sie zunächst sämtliche Einnahmen auflisten. Anschließend ziehen Sie die Summe vom aktuell verfügbaren Haushalts-Nettoeinkommen ab. Das Ergebnis bezeichnet man als Versorgungslücke.
Sie gilt es, mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zu schließen. Beachten Sie dabei mit steigendem Lebensalter voraussichtlich steigende Ansprüche, die Sie durch die Vereinbarung einer Beitragsdynamik abfedern können.
In der Renteninformation finden Sie Ihren aktuellen Rentenanspruch bei voller Erwerbsminderung. Voraussetzung ist lediglich, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt bereits 5 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.
Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, so müssen Sie beim Vertragsschluss nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dem Versicherer alle Ihnen bekannten Krankheiten, Verletzungen, Gebrechen der letzten Jahre nennen. Sie stellen potenzielle Risiken dar, die der Versicherungsgesellschaft zur Kalkulation der Beitragshöhe bekannt sein müssen und sogar für das Zustandekommen des Vertrags erheblich sein können.
Unterlassen Sie diese Auskünfte oder machen Sie wissentlich falsche Angaben, so spricht man von vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Fällt diese später auf, so hat die Versicherungsgesellschaft gem. § 16 Abs. 2 VVG ein Rücktrittsrecht, dessen Dauer im Vertrag zu Ihren Gunsten abweichend vom Gesetz geregelt werden kann. Wird dieses schließlich zulässigerweise ausgeübt, entfällt Ihr Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente.
Nein. Das ist wie bei der KFZ-Versicherung oder einer privaten Haftpflichtversicherung. Man kann das Ganze mit einem einfachen Rechenbeispiel erklären. Angenommen, Sie vereinbaren 1.000 Euro monatliche Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall und das bis zum Endalter von 65. Mit 25 Jahren schließen Sie ihren Vertrag und zahlen jährlich einen Beitrag von 300 Euro. Mit 35 Jahren werden Sie leider berufsunfähig. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie dann 3.000 Euro eingezahlt. Erhalten werden Sie in den kommen Jahren jedoch noch 30 Jahre lang jährlich 12.000 Euro, das macht insgesamt 360.000. Euro. Diese Leistung können wir nur erbringen, wenn wir viele Versicherte haben, die nicht berufsunfähig werden – und die dann am Ende der Laufzeit nicht ihr Geld zurückerhalten.
Ja, allerdings nur mit dem Ertragsanteil, also nicht die ganze Rente. Der Ertragsanteil ist umso höher, je eher die BU-Rente beansprucht wird. Denn je länger die verbleibende Laufzeit, umso höher ist der Ertragsanteil. Bei einer verbleibenden Laufzeit von 45 Jahren beträgt somit der Ertragsanteil ganze 42%, bei verbleibenden 30 Jahren noch 30%, bei verbleibenden 15 Jahren noch 16% und bei verbleibenden 5 Jahren noch 5%.
Schützen Sie sich so früh wie möglich. Später auftretende Beschwerden oder Erkrankungen können den Abschluss erschweren oder sogar verhindern. Schließen Sie daher die Berufsunfähigkeitsversicherung am besten bereits während der Ausbildung ab und profitieren Sie bereits in jungen Jahren vom vollen Schutz.