Sichern Sie sich mit unserer Haftpflichtversicherung für Hunde oder Pferde vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden, die Ihr Tier verursacht. Denn als Tierhalter haften Sie dafür in voller Höhe. Auch dann, wenn von Ihrer Seite kein eigenes Verschulden vorliegt.
Als Tierhalter unterliegen Sie dem § 833 BGB Haftung des Tierhalters:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.* Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“