Schließen Sie die finanzielle Lücke, die Ihre Beihilfe im Krankheitsfall noch offen lässt – mit dem Beihilfeschutz für Beamte vom Deutschen Ring! Darüber hinaus profitieren Sie von zahlreichen Zusatzleistungen einer privaten Krankenversicherung für eine umfassende Rundum-Versorgung auf höchstem Niveau.
Die Beihilfe ist eine eigenständige Krankenfürsorge der Beamten. Der Dienstherr (z.B. eine Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) gewährt eine angemessene Beihilfe zu Aufwendungen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Sterbefällen. Der Begriff „Beihilfe“ verdeutlicht, dass es sich nicht um eine 100%ige Erstattung handelt, sondern vielmehr um eine teilweise Erstattung der entstandenen Aufwendungen. Beamte unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie sind jedoch seit 2009 zwingend zum Abschluss einer Beihilfeversicherung verpflichtet.
Die durch die Beihilfe nicht gedeckten Krankheitskosten kann der Beihilfeberechtigte für sich und seine berücksichtigungsfähigen Angehörigen in eigenverantwortlicher Vorsorge z.B. beim Deutschen Ring durch beihilfekonforme Tarife absichern, die zusammen mit der Beihilfe in der Regel 100% der entstandenen Kosten abdecken.
Zu den beihilfeberechtichtigten Aufwendungen zählen Geburt, Vorsorge, Krankheiten, Rehabilitation, Pflege und Tod, die
und von der Beihilfe nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.