Schließen Sie die finanzielle Lücke, die Ihre Beihilfe im Krankheitsfall noch offen lässt – mit dem Beihilfeschutz für Beamte vom Deutschen Ring! Darüber hinaus profitieren Sie von zahlreichen Zusatzleistungen einer privaten Krankenversicherung für eine umfassende Rundum-Versorgung auf höchstem Niveau.
Nach beamtenrechtlichen Vorschriften sind folgende Personen beihilfeberechtigt:
Beamtenanwärter haben einen Anspruch auf Beihilfe und unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der GKV (Ausnahme Rechtsreferendare).
Für diesen Personenkreis gelten spezielle Sonderbedingungen für die Dauer des Vorbereitungsdienstes in der Beihilfeversicherung. Durch den Verzicht auf die Bildung von Alterungsrückstellungen sind die Beiträge der Sonderbedingungen deutlich preisgünstiger als die der regulären Beihilfetarife.
Das Beihilfe-Bemessungssystem des Bundes und der angeglichenen Länder ist personenbezogenen. Für jeden Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen und deren Aufwendungen gelten – allerdings mit einigen Ausnahmen – feste, von den Änderungen des Familienstandes und der Kinderanzahl unabhängige Beihilfebemessungssätze.