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Ärztliche Behandlung

Mit unserer Krankenzusatzversicherung bestens versorgt - ganz nach Bedarf!

Bessern Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit unserem Zusatzschutz auf: Überlassen Sie uns Eigenbeteiligungen Ihrer medizinisch notwendigen Behandlung – mit der Krankenzusatzversicherung vom Deutschen Ring!

Warum ist dieser Zusatzschutz sinnvoll?
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen immer mehr Leistungen und Zuzahlungen selber tragen. Insbesondere in der ambulant ärztlichen Versorgung sind die Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen gestiegen. Eine Zusatzversicherung macht daher Sinn, da sie einen Großteil der Zuzahlungen übernimmt und zusätzlich Leistungen erbringt, die die gesetzlichen Krankenversicherungen gar nicht oder nicht mehr tragen.
Worin liegen die großen Unterschiede zwischen med 50 und med 100?
Der med 50 bietet eine Basisversorgung zum günstigen Beitrag. Er übernimmt die wichtigsten Zuzahlungen und beinhaltet eine solide Leistung für Brillen und Sehhilfen. Der med 100 geht darüber noch weit hinaus und übernimmt Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen beim Heilpraktiker und ist somit eine echte Komfort-Ergänzung zum gesetzlichen Mindestschutz.
Warum legen beide Tarife so hohen Wert auf eine Leistung für Brillen und worin besteht der Unterschied?
Beide Tarife beinhalten eine Leistung für Brillen und Kontaktlinsen, weil eine Leistung hierfür von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr vorgesehen ist und der Patient dieses wichtige Hilfsmittel selbst bezahlten muss. Die Leistungen in den Tarifen unterscheiden sich in der Erstattungshöhe. Im med 50 werden diesbezüglich Kosten in Höhe von 175 Euro und im med 100 in Höhe von 220 Euro erstattet, für beide gilt, dass die Kostenerstattung alle drei Jahre erfolgt oder wenn sich die Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Was muss ich tun, um als Kassenmitglied wie ein Privatpatient behandelt zu werden?

Wenn Sie auch als Kassenpatient die Vorzüge eines Privatpatienten erfahren möchten, haben wir für Sie unseren Krankenzusatztarif med +. Durch das Prinzip Kostenerstattung können Sie sich auch als Kassenversicherter wie ein Privatpatient behandeln lassen.

Wenn Sie beim Deutschen Ring den ambulanten Krankheitskostenschutz med + beantragt haben und wir Ihnen eine Zusage erteilt haben, melden Sie sich nach Ablauf der angegebenen Wartezeit bei Ihrer Krankenkasse. Teilen Sie ihr mit, dass Sie zukünftig eine Kostenerstattung im ambulanten Bereich wünschen (Eine Textvorlage dazu erhalten Sie bei uns). Damit legen Sie sich gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse erst mal für ein Jahr fest. Danach können Sie sich erneut dafür entscheiden und „verlängern“. Sie gehen damit kein Risiko ein, d.h., dass sich an der Höhe und der Bezahlung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für Sie nichts ändert.

Und so einfach funktioniert dann in Zukunft Ihre Abrechnung: Nachdem Sie von Ihrem Arzt die Rechnung über Ihre Behandlung zugeschickt bekommen haben, reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten den erstattungsfähigen Betrag und Rechnungskopien mit einem Erstattungsvermerk. Diese Kopien reichen Sie beim Deutschen Ring ein, und wir überweisen Ihnen umgehend den erstattungsfähigen Restbetrag auf Ihr Konto. Anschließend müssen Sie nur noch die Rechnung Ihres Arztes begleichen.

Bin ich nicht schon zu alt für einen Versicherungsschutz?
Nein. Unser Tarif med 50 ist besonders für ältere Menschen geeignet, denn er hat keine Altersbegrenzung
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