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Ärztliche Behandlung

Mit unserer Krankenzusatzversicherung bestens versorgt - ganz nach Bedarf!

Bessern Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit unserem Zusatzschutz auf: Überlassen Sie uns Eigenbeteiligungen Ihrer medizinisch notwendigen Behandlung – mit der Krankenzusatzversicherung vom Deutschen Ring!

Bürgerentlastungsgesetz: Nutzen Sie die Steuervorteile für Ihre Gesundheit!

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit erkennt das Finanzamt Ihre Beiträge und die des Ehepartners zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe an. Die Folge: Ab Januar 2010 erhöht sich Ihr Gehalt, da die Beiträge dann pauschal in die Lohnsteuerberechnung einbezogen werden.

Zahlen Sie für die Basisversorgung Ihrer Krankenkasse Beiträge bis zu den in der Tabelle angegeben Höchstsätzen oder sogar darüber hinaus, so können Sie diese uneingeschränkt absetzen!

Steuerlich absetzbare Höchstbeiträge pro Jahr
Bisher Ab 1.1.2010
Arbeitnehmer/Beamte, ledig: 1.500,- € max. 1.900,- € max.
Arbeitnehmer/Beamte, verheiratet: 3.000,- € max. 3.800,- € max.
Selbstständige, ledig: 2.400,- € max. 2.800,- € max.
Selbstständige, verheiratet: 4.800,- € max. 5.600,- € max.

Die Beiträge mindern als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die Höhe Ihrer Steuern. Ihre Steuerersparnis erhalten Sie im Januar 2010 und können diese dann auch auf Ihrer Gehaltsabrechnung einsehen.

Nutzen Sie diesen Steuervorteil und verbessern Sie Ihren Gesundheitsschutz! Finanzieren Sie aus Ihrer Ersparnis eine private Krankenzusatzversicherung!

Ihre persönliche Situation ist so individuell wie Sie selbst. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen aber wie Sie Ihren finanziellen Spielraum für die Erweiterung Ihrer Zusatzversicherung grob abschätzen können.

Beispiel monatlicher Steuervorteil ab 1.1.2010
Alleinversorger, Angestellter, verheiratet, keine Kinder, GKV-versichert, zu versteuerndes Einkommen1) 40.000,- €
Monatlicher GKV-Beitrag2): 496,67 €
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (ca. 50%): 248,34 €
Beitrag Pflegeversicherung3): 73,33 €
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (ca. 50%): 36,67 €
Absetzbarer Arbeitnehmeranteil: 285,00 €
Zugrundeliegender Grenzsteuersatz: 28,79 %
Monatlicher Steuervorteil4): 82,05 €

1) Das zu versteuernde Einkommen finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
2) Beitragssatz: 14,9 % des Monatseinkommens.
3) Beitragssatz: 2,2 % des Monatseinkommens.
4) Die errechnete Steuerersparnis ist ein Näherungswert und daher als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihre genaue Steuerersparnis können Sie am einfachsten mit Hilfe Ihrer Gehaltsabrechnung im Januar 2010 erfahren.

Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen immer mehr zuzahlen
Zuzahlungen für gesetzlich Krankenversicherte ab 18 Jahren
Praxisgebühr für Arzt/Zahnarzt 10 Euro pro Quartal
Ausnahmen: u.a. Überweisungen, Vorsorge
Arzneimittel 10 % des Preises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Mittel,
nicht verschreibungspflichtige Mittel müssen selbst bezahlt werden
Heilmittel, z.B. Massagen, Logopädie 10% der Kosten plus 10 Euro je Verordnung
Hilfsmittel, z.B. Höregerät, Einlagen 10% des Preises, mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Mittel
zum Verbrauch bestimmte Hilfmittel, z.B. Windeln 10% des Preises, max. 10 Euro pro Monat
häusliche Krankenpflege 10% der Kosten plus 10 Euro je Verordnung
genehmigte Fahrtkosten 10% der Kosten, mind. 5 Euro, max 10 Euro
Krankenhaus und Anschlussrehabilitation 10 Euro pro Tag für max. 28 Tage
medizin. Reha- und Vorsorgemaßnahmen 10 Euro pro Tag

Zuzahlungsbefreiung, wenn die Höhe aller Zuzahlungen zwei Prozent der Bruttojahreseinnahmen übersteigt, bei chronisch Kranken ein Prozent.Deshalb alle Belege aufheben! Familienabschläge für die Ermittlung der Obergrenze:

  • erster Angehöriger 4410 Euro jährlich
  • jeder weitere Angehörige 2 940 Euro
  • je familienversichertes Kind 3648 Euro

Quelle: AOK, BMG

Häufigere Arztbesuche im Alter führen zu höheren Kosten

Unser Zusatzschutz ist darauf ausgerichtet den fehlenden Schutz der gesetzlichen Krankenkassen zu ergänzen, da Sie hier viele Leistungen mittlerweile selber tragen müssen. Mit zunehmendem Alter steigt aber auch die Anzahl der Arztbesuche und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Sie eigenfinanzierte Leistungen in Anspruch nehmen müssen – es sei denn Sie schließen diese Lücke mit unserem Schutz!

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