Gehen Sie als Privatpatient ins Krankenhaus und werden Sie mit extrastarken Leistungen schneller wieder gesund. Sichern Sie sich eine Spitzen-Versorgung mit unserer Zusatzversicherung!
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit erkennt das Finanzamt Ihre Beiträge und die des Ehepartners zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe an. Die Folge: Ab Januar 2010 erhöht sich Ihr Gehalt, da die Beiträge dann pauschal in die Lohnsteuerberechnung einbezogen werden.
Zahlen Sie für die Basisversorgung Ihrer Krankenkasse Beiträge bis zu den in der Tabelle angegeben Höchstsätzen oder sogar darüber hinaus, so können Sie diese uneingeschränkt absetzen!
| Steuerlich absetzbare Höchstbeiträge pro Jahr | ||
|---|---|---|
| Bisher | Ab 1.1.2010 | |
| Arbeitnehmer/Beamte, ledig: | 1.500,- € max. | 1.900,- € max. |
| Arbeitnehmer/Beamte, verheiratet: | 3.000,- € max. | 3.800,- € max. |
| Selbstständige, ledig: | 2.400,- € max. | 2.800,- € max. |
| Selbstständige, verheiratet: | 4.800,- € max. | 5.600,- € max. |
Die Beiträge mindern als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die Höhe Ihrer Steuern. Ihre Steuerersparnis erhalten Sie im Januar 2010 und können diese dann auch auf Ihrer Gehaltsabrechnung einsehen.
Nutzen Sie diesen Steuervorteil und verbessern Sie Ihren Gesundheitsschutz! Finanzieren Sie aus Ihrer Ersparnis eine private Krankenzusatzversicherung!
Ihre persönliche Situation ist so individuell wie Sie selbst. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen aber wie Sie Ihren finanziellen Spielraum für die Erweiterung Ihrer Zusatzversicherung grob abschätzen können.
| Beispiel monatlicher Steuervorteil ab 1.1.2010 | |
|---|---|
| Alleinversorger, Angestellter, verheiratet, keine Kinder, GKV-versichert, zu versteuerndes Einkommen1) 40.000,- € | |
| Monatlicher GKV-Beitrag2): | 496,67 € |
| Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (ca. 50%): | 248,34 € |
| Beitrag Pflegeversicherung3): | 73,33 € |
| Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (ca. 50%): | 36,67 € |
| Absetzbarer Arbeitnehmeranteil: | 285,00 € |
| Zugrundeliegender Grenzsteuersatz: | 28,79 % |
| Monatlicher Steuervorteil4): | 82,05 € |
1) Das zu versteuernde Einkommen finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
2) Beitragssatz: 14,9 % des Monatseinkommens.
3) Beitragssatz: 2,2 % des Monatseinkommens.
4) Die errechnete Steuerersparnis ist ein Näherungswert und daher als unverbindliches
Beispiel anzusehen. Ihre genaue Steuerersparnis können Sie am einfachsten mit Hilfe
Ihrer Gehaltsabrechnung im Januar 2010 erfahren.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) trägt im Rahmen der "Kassenleistung" alle entstandenen Krankheitskosten und rechnet diese, ohne Einbeziehung des Versicherten, direkt mit den Leistungserbringern ab. Grundlage hierfür ist der Leistungskatalog, der für alle gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit hat. Der Versicherte trägt lediglich die gesetzliche Zuzahlung.
Für gesetzliche Versicherte bietet die private Krankenversicherung (PKV) und somit der Deutscher Ring stationäre Zusatzversicherungen an. Diese Absicherungen dienen dazu, die Kosten des Privatpatientenstatus, Chefarztbehandlung inklusive der Unterbringung im 1 oder 2-Bettzimmer abzusichern.
Die private Zusatzversicherung kann jeder in der GKV - Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte - abschließen. Der clinic + übernimmt in der Regel die Kosten, nach Vorleistung durch die GKV, für die Unterkunft und Verpflegung in einem 1- oder 2-Bett-Zimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt, abgesichert. Dies gilt für Krankheit, Unfall, Schwangerschaft und Entbindung.
Nach Vorleistung durch die GKV bedeutet, dass die GKV den “Regelleistungssatz” zahlt und der Deutsche Ring für Restkosten aufkommt.
Wenn man die Wahlleistungen aus der stationären Heilbehandlung, oder die privatärztliche Leistung nicht in Anspruch nimmt, wird ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Der Versicherte hat die freie Wahl unter öffentlichen oder privaten Krankenhäusern. Die Krankenhäuser müssen unter ärztlicher Leitung stehen, über diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügen und Krankengeschichten führen.
Falls eine Behandlung in einer gemischten Anstalt ansteht, muss der Versicherer eine schriftliche Kostenübernahme abgeben. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser die neben der notwendigen medizinischen Heilbehandlung auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen. Bei der Privaten Krankenversicherung ist eine grundsätzliche Weltgeltung möglich.