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Zahnersatz

Damit Ihr Zahnersatz Sie nur ein Lächeln kostet!

Füllen Sie die Versorgungslücke bei Zahnersatz, damit Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch nicht tief in die Tasche greifen müssen. Sichern Sie sich finanziell ab – mit dem Zahnzusatzschutz vom Deutschen Ring!

Warum eine Zahnersatz-Zusatzversicherung?
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen müssen im Bereich Zahnersatz hohe Zuzahlungen leisten. Insbesondere dann, wenn eine höherwertige Versorgung gewünscht wird, können diese Kosten sehr hoch ausfallen. Vor diesen Kosten kann man sich mit einer Zahnersatz-Zusatzversicherung schützen.
Worin liegen die großen Unterschiede zwischen dent 50, dent 100 und dent +
Der dent 50 entspricht einer soliden Basisversorgung und übernimmt dabei einen Anteil der Kosten der Zuzahlungen im Rahmen der GKV-Regelversorgung. Der dent 100 übernimmt in diesem Regelkostenbereich bis zu 100% der Zuzahlungen und darüber hinaus beinhaltet er aber auch noch bestimmte Leistungen einer höherwertigen Versorgung. Der dent + ist ein Hochleistungstarif – vergleichbar auf dem Niveau von Privatpatienten.
Gibt es Leistungen für Implantate und Inlays?

Der dent + ist ein Hochleistungstarif und bietet Versorgung auf privatärztlichem Niveau. Aus diesem Grund werden hier auch Kosten für Implantate und Inlays übernommen.

Der dent 100 sieht eine Implantat-Versorgung nur im Rahmen der GKV-Regelversorgung vor.

Gibt es Jahreshöchstgrenzen bei der Erstattung von Zahnersatz?

Jahreshöchstsätze bei der Erstattung von Zahnersatz existieren nur in den ersten Versicherungsjahren, die Staffelung gestaltet sich dabei wie folgt:


dent 100

Die erstattungsfähigen Kosten werden begrenzt, und zwar im
1. Versicherungsjahr auf 3.000 Euro
2. Versicherungsjahr auf 4.200 Euro
3. Versicherungsjahr auf 5.400 Euro
des Rechnungsbetrags. Diese Begrenzung entfällt bei unfallbedingten Kosten.


dent +

1. Versicherungsjahr auf 3.000 Euro,
2. Versicherungsjahr auf 4.200 Euro
3. Versicherungsjahr auf 5.400 Euro des Rechnungsbetrags. Ab dem 4. Versicherungsjahr werden die erstattungsfähigen Kosten auf 12.000 Euro des Rechnungsbetrags begrenzt.
Auch hier entfallen diese Begrenzungen bei unfallbedingten Kosten.

Bin ich nicht schon zu alt für einen Zahnversicherungsschutz?
Nein. Speziell unser Tarif dent 100 hat keine Altersbegrenzung. So können Sie sich auch mit 60, 70 oder 80 Jahren gegen hohe Zuzahlungen bei Zahnersatz versichern.
Meine gesetzliche Krankenkasse zahlt doch bei Zahnersatz, oder nicht?

Gerade bei Zahnersatz entstehen schnell sehr hohe Kosten, die leicht in die Tausende gehen können. Da die gesetzliche Krankenversicherung heute nur noch zwischen 50% und 65% der Kosten trägt, bleibt ein großer Teil der Kosten stets an Ihnen hängen.

Was ist eigentlich der „Festzuschuss“?

Festzuschuss bedeutet, dass die Krankenkasse seit 2005 für einen bestimmten Befund einen definierten Betrag der Zahnersatzkosten übernimmt. Der Zuschuss erhöht sich bei Vorlage des Bonusheftes. Diesen Betrag bezahlt die Krankenkasse unabhängig davon, für welchen Zahnersatz sich der Patient entscheidet. Ein Beispiel: Für einen fehlenden Zahn wird ein Betrag x übernommen. Der Patient kann nun eine fest verankerte Brücke, einen herausnehmbaren Zahnersatz oder eine implantatgestützte Versorgung wählen, die Kasse steuert immer den Betrag x bei. Die restlichen Kosten muss der Patient selbst tragen. Der Festzuschuss berechnet sich übrigens nach der „Regelversorgung“. So wird die Versorgungsform bezeichnet, die medizinisch „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist. Für welchen Befund welche Regelversorgung gilt, hat der gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen festgelegt.

Ist es einen Ergänzungsschutz für Behandlungen beim Zahnarzt auch für meine Kinder sinnvoll?
Beim Spielen und Toben geht’s oft heiß her – bei Zähnen ein teurer Spaß. Denn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt bei Zahnersatz nur noch Festzuschüsse bis maximal 65%. Für Kinder gibt es beim Deutschen Ring deshalb den Ergänzungsschutz vor zu hohen Zuzahlungen zum absoluten Schnäppchenpreis: Kinder bis zu 15 Jahren zahlen für den Tarif „dent 50“ nur 0,05 Euro im Monat! Jetzt abschließen und vom Schutz zum minimalen Preis profitieren!
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