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Zahnersatz

Damit Ihr Zahnersatz Sie nur ein Lächeln kostet!

Füllen Sie die Versorgungslücke bei Zahnersatz, damit Sie bei Ihrem nächsten Zahnarztbesuch nicht tief in die Tasche greifen müssen. Sichern Sie sich finanziell ab – mit dem Zahnzusatzschutz vom Deutschen Ring!

Bürgerentlastungsgesetz: Nutzen Sie die Steuervorteile für Ihre Gesundheit!

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Damit erkennt das Finanzamt Ihre Beiträge und die des Ehepartners zur Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung in voller Höhe an. Die Folge: Ab Januar 2010 erhöht sich Ihr Gehalt, da die Beiträge dann pauschal in die Lohnsteuerberechnung einbezogen werden.

Zahlen Sie für die Basisversorgung Ihrer Krankenkasse Beiträge bis zu den in der Tabelle angegeben Höchstsätzen oder sogar darüber hinaus, so können Sie diese uneingeschränkt absetzen!

Steuerlich absetzbare Höchstbeiträge pro Jahr
Bisher Ab 1.1.2010
Arbeitnehmer/Beamte, ledig: 1.500,- € max. 1.900,- € max.
Arbeitnehmer/Beamte, verheiratet: 3.000,- € max. 3.800,- € max.
Selbstständige, ledig: 2.400,- € max. 2.800,- € max.
Selbstständige, verheiratet: 4.800,- € max. 5.600,- € max.

Die Beiträge mindern als Sonderausgaben Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit die Höhe Ihrer Steuern. Ihre Steuerersparnis erhalten Sie im Januar 2010 und können diese dann auch auf Ihrer Gehaltsabrechnung einsehen.

Nutzen Sie diesen Steuervorteil und verbessern Sie Ihren Gesundheitsschutz! Finanzieren Sie aus Ihrer Ersparnis eine private Krankenzusatzversicherung!

Ihre persönliche Situation ist so individuell wie Sie selbst. Das folgende Beispiel zeigt Ihnen aber wie Sie Ihren finanziellen Spielraum für die Erweiterung Ihrer Zusatzversicherung grob abschätzen können.

Beispiel monatlicher Steuervorteil ab 1.1.2010
Alleinversorger, Angestellter, verheiratet, keine Kinder, GKV-versichert, zu versteuerndes Einkommen1) 40.000,- €
Monatlicher GKV-Beitrag2): 496,67 €
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (ca. 50%): 248,34 €
Beitrag Pflegeversicherung3): 73,33 €
Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss (ca. 50%): 36,67 €
Absetzbarer Arbeitnehmeranteil: 285,00 €
Zugrundeliegender Grenzsteuersatz: 28,79 %
Monatlicher Steuervorteil4): 82,05 €

1) Das zu versteuernde Einkommen finden Sie auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.
2) Beitragssatz: 14,9 % des Monatseinkommens.
3) Beitragssatz: 2,2 % des Monatseinkommens.
4) Die errechnete Steuerersparnis ist ein Näherungswert und daher als unverbindliches Beispiel anzusehen. Ihre genaue Steuerersparnis können Sie am einfachsten mit Hilfe Ihrer Gehaltsabrechnung im Januar 2010 erfahren.

So füllen Sie die Versorgungslücke bei Ihren Zähnen

Seit 1. Januar 2005 erfolgt die Erstattung von Zahnersatz anhand befundbezogener Festzuschüsse. Damit haben Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse jetzt die Wahl zwischen verschiedenen Versorgungsformen. Die bisher übliche prozentuale Bezuschussung wird durch feste Beträge ersetzt. So erhält jeder für den gleichen Befund denselben Betrag unabhängig davon, ob er sich für eine anspruchsvolle oder einfache Lösung entscheidet.

Belohnt wird wie bisher auch die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt mit einem Bonus. Wer in den letzten 5 Jahren regelmäßig zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt war, für den erhöht sich der Festzuschuss um 20%. Wer 10 Jahre Vorsorge nachweisen kann, bekommt sogar einen 30% höheren Festzuschuss.

Folgendes Beispiel demonstriert die verschiedenen Versorgungsarten, die anfallenden Kosten und den Schutz einer Zahnzusatzversicherung vom Deutschen Ring.


So füllen Sie die Versorgungslücke bei ihren Zähnen

Ausgangssituation: Zahn 15 fehlt. Es gibt drei Versorgungsmöglichkeiten.

Regelversorgung = einfache Brückenversorgung (Zahn 16 metalische Vollkrone, Zahn 15 teilverblendetes Brückenglied, Zahn 14 teilverblendete Vollkrone>

Hochwertige Versorgung = vollverblendete Brückenversorgung (Zahn 16 vollverblendete Krone, Zahn 15 vollverblendetes Brückenglied, Zahn 14 vollverblendete Krone)

Optimale Versorgung = Implantat mit einer vollverblendeten Krone


Regelversorgung am Bsp. dent 50
Kosten (RB) für eine einfache Brücke 720 €
Festzuschuss aus der GKV² 364,89 €
Eigenanteil 355,11
Mit dent 50 wird die Eigenbeteiligung gesenkt.
Leistung aus dent 50:
50% der Differenzkosten zwischen RB er Regelversorgung und GKV-Anteil
-177,55€
Eigenanteil 177,56€

Hochwertige Versorgung am Bsp. dent 100
Kosten (RB) für eine vollverblendete Brücke 1.100,00 €
Festzuschuss aus der GKV² -364,89 €
Eigenanteil 735,11
Mit dent 100 wird die Eigenbeteiligung gesenkt.
Leistung aus dent 100:
50% vom RB abzüglich Verblendung Zahn 16
-510,00€
Eigenanteil 225,11€

Optimale Versorgung am Bsp. dent+
Kosten (RB) für ein Implantat und eien vollverblendete Krone 2.250,00 €
Festzuschuss aus der GKV² -364,89 €
Eigenanteil 1.885,11
Mit dent + wird die Eigenbeteiligung gesenkt.
Leistung aus dent +:
80% vom RB abzüglich GKV-Anteil
-1.435,11€
Eigenanteil 450,00€
Liste der Festzuschüsse zum Zahnersatz
Für umfassenden Gesundheitsschutz

Wer sich für dent 50, dent 100 oder dent + entschieden hat, setzt auch auf:

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