Sie wollen mit einer Gruppe Jugendlicher auf Reisen gehen oder erwarten eine Gruppe aus dem Ausland? Das Jugendversicherungswerk bietet besonderen Versicherungsschutz.
Jugendorganisationen, Kirchen, Schulen und Vereine versichern dort ihre Reisen und Veranstaltungen in Deutschland und aller Welt. Aus Erfahrung wissen sie, dass Erkrankungen und Unfälle erhebliche Kosten verursachen können. Besonders schwerwiegend kann sich für den Jugend- und Veranstaltungsleiter auch die gesetzliche Haftpflicht aus der vertraglich übernommenen Aufsichtpflicht auswirken. Über das Jugendversicherungswerk ist deshalb die gesetzliche Haftpflicht des Jugendleiters aus der vertraglich übernommenen Aufsichtspflicht (§ 832 BGB) mitversichert.