Überlassen Sie nichts dem Zufall und lassen Sie Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche! Mit unserer RingBestattungsVorsorge können Sie Ihre Familie finanziell entlasten sowie Art und Umfang der Bestattung heute schon festlegen!
Eine Beerdigung kostet heute im Durchschnitt rund 5.000 Euro!
| Beispiel für die Kosten einer Bestattung | |
|---|---|
| Grabnutzungsgebühren Einzelgrab | 1.800,- € |
| Bestattung inkl. Sarg, Ausstattung und Wäsche | 2.300,- € |
| Beisetzung und Gebühren | 1.000,- € |
| Grabstein | 2.000,- € |
| Gesamtkosten | 7.100,- € |
Quelle: WDR 2005
Wir möchten Ihnen nahe legen, einmal über die eigene Bestattung nachzudenken, wie Sie Vorsorge treffen können, um die letzten Dinge zu regeln. Damit von Ihnen Abschied genommen wird, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Ihren Angehörigen können Sie so seelische und finanzielle Nöte nehmen.
Rechtzeitige Vorsorge gibt das gute Gefühl, alles nach den eigenen Vorstellungen geregelt zu wissen. Die Angehörigen haben die Sicherheit, die Wünsche des Verstorbenen zu kennen, um gewissenhaft danach zu handeln.
Bei der Wahl der Bestattungsmöglichkeit spielen persönliche Überzeugung, Religion sowie Lebenseinstellung neben finanziellen Erwägungen die entscheidende Rolle. Die häufigsten Beisetzungsarten sind die Erd-, Feuer- und Seebestattung. Wobei letztere genau genommen ebenfalls zu den Feuerbestattungen gehört.
Andere Bestattungsformen sind z.B. Naturbestattungen. Bei diesen wird die Asche des Verstorbenen außerhalb eines Friedhofs u.a. in der Natur beigesetzt. Zurzeit existieren
Aber auch Diamant-, Luft- und Weltraumbestattungen sind möglich und in der heutigen Zeit keine Seltenheit mehr.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Bestattungszwang, der in den jeweiligen Bundesländern durch Gesetze und Verordnungen festgelegt ist. Jeder Verstorbene und jede Asche eines Verstorbenen muss auf einem öffentlichen Bestattungsplatz (kommunaler oder kirchlicher Friedhof, an einer ausgewiesenen Stelle im Meer oder – aber nur in Ausnahmefällen – auf einem privaten Bestattungsort) beigesetzt werden, dessen Anlage genehmigt ist. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, Verstorbene außerhalb dieser Orte beizusetzen, die Asche mit nach Hause zu nehmen oder irgendwo im Freien zu verstreuen.
Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestruhefrist für Särge und Urnen vor, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. Die Mindestruhefrist schreibt der Gesetzgeber vor, um sicherzustellen, dass am Ende der Ruhefrist keinerlei sterbliche Überreste mehr vorhanden sind. Die Zeitvorgabe richtet sich nach den geologischen Voraussetzungen der Friedhöfe. Friedhofsverwaltungen haben grundsätzlich zu beachten, dass am Tage der Bestattung die Nutzungszeit an einer Grabstelle die komplette Ruhefrist abdeckt. Daher ist im Falle einer Folgebestattung eventuell ein Nachkauf nötig. Ist auf Grund der seinerzeit ausgewählten Grabstelle ein Nachkauf nicht möglich (Friedhofssatzung), muss eine neue Grabstelle erworben werden.
Der Käufer einer Grabstelle erwirbt im Regelfall automatisch das so genannte Nutzungsrecht an einer Grabstelle. Er ist somit für die Dauer der Laufzeit der Nutzungsberechtigte. Er entscheidet über weitere Beisetzungen in diese Grabstelle und die Bepflanzung. Zudem ist er für die Friedhofsverwaltung der Ansprechpartner. Er kann das Nutzungsrecht allerdings auch an andere Familienmitglieder abtreten. In diesen Fällen tritt er allerdings auch die Entscheidungsbefugnis ab. Je nach Art der erworbenen Grabstätte kann das Nutzungsrecht jederzeit über eine Ruhefrist hinaus verlängert werden.
Die IDEAL Lebensversicherung a.G. Der Deutsche Ring bietet die RingBestattungsVorsorge und die RingBestattungsSicherung in Kooperation mit der IDEAL Lebensversicherung a.G an.
Die IDEAL Lebensversicherung a.G. wurde 1913 in Berlin gegründet und hat sich über die Jahrzehnte konsequent zu dem entwickelt, was sie heute ist: Ein moderner, starker Serviceversicherer und der Spezialist für Senioren.
Die Ahorn AG, ein Tochterunternehmen der IDEAL Versicherung, ist einer der größten Bestattungsdienstleister in Deutschland. Mehrere hundert Filialen gehören zum Ahorn AG Netzwerk. Dazu zählen beispielsweise namhafte Unternehmen wie GBG Bestattungen, Flenker Bestattungen, Antea Bestattungen, TrauerHilfe DENK und BestattungsDienst FRIEDE sowie eine wachsende Zahl von Kooperationspartnern.
Darüber hinaus verfügt die Ahorn AG mit Ikinci Bahar über einen Bereich, der auf islamische Bestattungen, Vorsorgen und Überführungen spezialisiert ist. Das Unternehmen ist DIN-zertifiziert und unterliegt damit strengen Qualitätsstandards.
Seit der Gründung des Unternehmensteils Grieneisen 1830 wurden über 2,5 Millionen Bestattungen von der Sozialbestattung bis hin zu Kaisern und Königen durchgeführt. Auf die hierbei gesammelten Erfahrungen sowie die übrigen Unternehmensressourcen können die fachlich und sozial kompetenten Mitarbeiter jederzeit zurückgreifen. Diese weitgehende Unabhängigkeit von Dienstleistern ermöglicht ein flexibles Serviceangebot, das Raum für Ihre Wünsche und Vorstellungen lässt.