Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, muss damit rechnen, dass er im Pflegefall seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Denn diese übernimmt nur einen Teil der Kosten. Setzen Sie auf finanzielle Sicherheit in der Zukunft – mit der RingPflegeRente vom Deutschen Ring!
Das bietet Ihnen die RingPflegeRente:
*Gemäß Sozialgesetzbuch XI, Stand November 2011. Bei Änderungen der gesetzlichen Pflegedefinition haben Sie eine Nachversicherungsgarantie.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung in Deutschland deutlich angestiegen. Mit dem Alter steigt auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. So ist inzwischen jeder Dritte in der Altersgruppe ab 80 Jahre pflegebedürftig. Schon heute klafft zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten eine große Lücke. In der Pflegestufe III übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mal mehr die Hälfte der Kosten des erforderlichen Pflegedienstes.
Kosten und Eigenanteil bei Pflege in den eigenen vier Wänden*:
| Pflegestufe l Erhebliche Pflege- bedürftigkeit | Pflegestufe ll Schwere Pflege- bedürftigkeit | Pflegestufe lll Schwerst- pflege- bedürftigkeit |
|
|---|---|---|---|
| Kosten eines guten Pflegedienstes: | 940,- € | 2.240,- € | 3.510,- € |
| Gesetzliche Pflegeversicherung: | 450,- € | 1.100,- € | 1.550,- € |
| Verbleibender Eigenanteil: | 490,- € | 1.140,- € | 1.960,- € |
*Quelle: Stiftung Warentest online 03/2009
So rechnen die Sozialämter, wenn Sie Ihre Pflegekosten nicht tragen können:
Werden Sie eines Tages pflegebedürftig und können Sie die Pflegekosten nicht tragen, sind Ihre engsten Familienmitglieder laut Gesetz unterhaltspflichtig. Auf Ihren Ehepartner bzw. Ihre Kinder können also enorme Kosten zukommen.
Beispiel für die monatliche Unterhaltspflicht**:
| Familiennettoeinkommen: | 3.000,- € |
| Abzüglich Selbstbehalt der Familie: | -2.450,- € |
| Übersteigendes Einkommen (max. Abgabebetrag): | = 550,- € |
| In der Regel werden 50% des übersteigenden Einkommens vom Sozialamt eigefordert. | |
**Mann (Unterhaltspflicht) 2.000,- €, Frau 1.000,- €. Sind die Forderungen des Amtes höher, kann es auf das Vermögen der Familie zurückgreifen, soweit es bestimmte Grenzen übersteigt. Quelle: ZDF, Volle Kanne - Service täglich, Sendung vom 20.10.2008.
Vor der Pflegebedürftigkeit können wir Sie nicht bewahren, aber vor allen finanziellen Risiken, die hiermit zusammenhängen. Das bedeutet konkret, dass Sie Ihre Selbstbestimmung erhalten und so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Denn Sie haben zum Beispiel die Wahl, welchem Pflegedienst Sie bei Pflegebedürftigkeit den Vorzug geben. So wird Betreuung in den eigenen vier Wänden gewährleistet, wie Sie es sich wünschen.
Individuelle Ansprüche sind nun mal verschieden. Aus diesem Grund können Sie bei uns aus vier RingPflegeRenten-Modellen wählen:

Wählen Sie eine Beitragsbefreiung, dann zahlen Sie ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr für Ihre RingPflegeRente.
Haben Sie einen TodesfallSchutz vereinbart, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalleistung. Auch, wenn Sie bereits pflegebedürftig waren.
Entscheiden Sie sich für die SofortZahlung, erhalten Sie mit der ersten Pflegerente zusätzlich eine Kapitalleistung.
1PLUS: bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe I* oder Hilfebedarf in 3 Alltagsroutinen.
2PLUS: bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe II*, bei Pflegebedürftigkeit infolge Demenz oder Hilfebedarf in 4 Alltagsroutinen.
3PLUS: bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe III* oder Hilfebedarf in allen 6 Alltagsroutinen.
Schon bei Feststellung des Pflegebedarfs haben Sie die Wahl!
Sie können die Pflegebedürftigkeit statt vom Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Arzt Ihres Vertrauens einschätzen lassen. Dieser orientiert sich dabei an den Alltagsroutinen (sogenannte „ADLs“ - aus dem Englischen für „Activities of daily living“).
Alltagsroutinen sind:
*gemäß Sozialgesetzbuch XI, Stand: November 2011.
Werden Sie pflegebedürftig, wirft das Fragen auf. Diese beantwortet Ihnen Ihr persönlicher Pflegemanager. Er steht Ihnen bei den folgenden wichtigen Themen beratend und begleitend zur Seite:
Besonders zu Beginn der Pflegebedürftigkeit müssen viele neue organisatorische Angelegenheiten geregelt werden. Unsere PflegeAssistance hilft Ihnen dabei. Wir empfehlen und vermitteln Ihnen:
Bei vielen kleinen und großen Hürden des täglichen Lebens reicht für Sie ein Anruf bei unserem Beratungstelefon. Auch bei diesen Fragen sind wir für Sie und Ihre Familie da:
Hier finden Sie die vollständigen Versicherungsbedingungen und Informationen zur RingPflegeRente.