Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, muss damit rechnen, dass er im Pflegefall seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Denn diese übernimmt nur einen Teil der Kosten. Setzen Sie auf finanzielle Sicherheit in der Zukunft – mit der RingPflegeRente vom Deutschen Ring!
Ein unabhängiger Arzt stellt fest, welche Alltagsroutinen nicht mehr ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können. Dazu gehören:
Wurde die Pflegebedürftigkeit bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt, so erfolgt keine erneute Prüfung. Der Deutsche Ring folgt dann der gesetzlichen Pflegeversicherung und leistet ebenfalls. D.h. wir garantieren die Leistung aus der RingPflegeRente auch dann, wenn die gesetzliche Pflegestufe I, II bzw. III vorliegt.
Bei laufender Beitragszahlung haben Sie die Möglichkeit die Option TodesfallSchutz zu wählen. Diese garantiert Ihnen über die gesamte Laufzeit eine Kapitalleistung im Todesfall. Die Leistung wird in Höhe der 6-fachen garantierten Pflegerente der höchsten Pflegestufe (Pflegestufe 3PLUS) fällig.
Wird die RingPflegeRente mit einem Einmalbetrag abgeschlossen, dann besteht automatisch ein Beitragsschutz solange noch keine Pflegerente gezahlt wird. Die Höhe des Einmalbeitrags wird vom Versicherungsbeginn bis zum Erreichen des 85. Lebensjahrs gleichmäßig geteilt. Die Leistung im Todesfall sinkt also von Jahr zu Jahr und erlischt mit dem 85. Lebensjahr. Zusätzlich können Sie auch hier die Option TodesfallSchutz wählen. Dadurch steht Ihnen eine Mindest-Todesfallleistung in Höhe von 6 garantierten Pflegerenten (Pflegestufe 3PLUS) über die gesamte Laufzeit zu.
Für den Tarif Perspektiv mit laufender Beitragszahlung ist die Todesfallleistung während der Wartezeit auf die Höhe der bis dahin gezahlten Beiträge begrenzt.
Selbstverständlich beteiligt Sie der Deutsche Ring an den Überschüssen. Ihre versicherte Pflegerente erhöht sich im Leistungsfall durch diese Überschüsse deutlich. Sie erhalten neben einer ExtraRente in Höhe von 35 %, dem VorsorgeBonus in Höhe von 20 %, auch eine zusätzlich gebildete Bonus-Rente aus den jährlichen Überschüssen (Stand: 2012). Die Höhe der ExtraRente und des VorsorgeBonus werden jedes Jahr neu festgelegt und gelten nur für Leistungsfälle im entsprechenden Jahr.