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Pflegeversicherung

Sichern Sie sich ein selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter!

Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, muss damit rechnen, dass er im Pflegefall seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Denn diese übernimmt nur einen Teil der Kosten. Setzen Sie auf finanzielle Sicherheit in der Zukunft – mit der RingPflegeRente vom Deutschen Ring!

Zahlt die RingPflegeRente auch bei Pflege durch Familienangehörige?
Ja. Die RingPflegeRente wird unabhängig vom Erbringer der Pflege gezahlt.
Wer stellt fest, ob ich pflegebedürftig bin?

Ein unabhängiger Arzt stellt fest, welche Alltagsroutinen nicht mehr ohne fremde Hilfe ausgeführt werden können. Dazu gehören:

  • Fortbewegen in der Wohnung
  • An- und Auskleiden
  • Einnahme von Mahlzeiten und Getränken
  • Waschen, Kämmen und Rasieren
  • Baden und Duschen
  • Verrichten der Notdurft

Wurde die Pflegebedürftigkeit bereits durch die gesetzliche Pflegeversicherung festgestellt, so erfolgt keine erneute Prüfung. Der Deutsche Ring folgt dann der gesetzlichen Pflegeversicherung und leistet ebenfalls. D.h. wir garantieren die Leistung aus der RingPflegeRente auch dann, wenn die gesetzliche Pflegestufe I, II bzw. III vorliegt.

Muss ich die RingPflegeRente als Einnahme versteuern?
Nein. Einkünfte aus der privaten Pflegerentenversicherung sind nicht steuerpflichtig.
Was passiert mit den eingezahlten Beiträgen, wenn man stirbt, ohne Leistung aus der RingPflegeRente erhalten zu haben?

Bei laufender Beitragszahlung haben Sie die Möglichkeit die Option TodesfallSchutz zu wählen. Diese garantiert Ihnen über die gesamte Laufzeit eine Kapitalleistung im Todesfall. Die Leistung wird in Höhe der 6-fachen garantierten Pflegerente der höchsten Pflegestufe (Pflegestufe 3PLUS) fällig.


Wird die RingPflegeRente mit einem Einmalbetrag abgeschlossen, dann besteht automatisch ein Beitragsschutz solange noch keine Pflegerente gezahlt wird. Die Höhe des Einmalbeitrags wird vom Versicherungsbeginn bis zum Erreichen des 85. Lebensjahrs gleichmäßig geteilt. Die Leistung im Todesfall sinkt also von Jahr zu Jahr und erlischt mit dem 85. Lebensjahr. Zusätzlich können Sie auch hier die Option TodesfallSchutz wählen. Dadurch steht Ihnen eine Mindest-Todesfallleistung in Höhe von 6 garantierten Pflegerenten (Pflegestufe 3PLUS) über die gesamte Laufzeit zu.


Für den Tarif Perspektiv mit laufender Beitragszahlung ist die Todesfallleistung während der Wartezeit auf die Höhe der bis dahin gezahlten Beiträge begrenzt.

Kann ich die RingPflegeRente an die Kostenentwicklung anpassen?
Dies ist sogar besonders sinnvoll. Durch die Inflation verliert Ihr Geld jedes Jahr an Wert (ca. 2 %). Sie sollten deshalb Ihre Leistung aus der privaten Pflegerente regelmäßig erhöhen. Mit der Option „Dynamik“ können Sie Ihre private Vorsorge (Ausnahme: Tarif Perspektiv) automatisch an die Kostenentwicklung anpassen.
Kann ich die RingPflegeRente auch für meine Eltern abschließen?
Ja, selbstverständlich! Ihre Eltern sind die versicherten Personen für die private RingPflegeRente und beantworten die Gesundheitsfragen. Sie als Antragsteller und Versicherungsnehmer können die steuerlichen Vorteile nutzen, sofern Sie die Sonderausgaben-Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft haben. Die Beiträge können Sie von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen und damit Ihre Eltern finanziell entlasten.
Bin ich an den Überschüssen beteiligt?

Selbstverständlich beteiligt Sie der Deutsche Ring an den Überschüssen. Ihre versicherte Pflegerente erhöht sich im Leistungsfall durch diese Überschüsse deutlich. Sie erhalten neben einer ExtraRente in Höhe von 35 %, dem VorsorgeBonus in Höhe von 20 %, auch eine zusätzlich gebildete Bonus-Rente aus den jährlichen Überschüssen (Stand: 2012). Die Höhe der ExtraRente und des VorsorgeBonus werden jedes Jahr neu festgelegt und gelten nur für Leistungsfälle im entsprechenden Jahr.

Reicht es nicht, wenn ich für’s Alter spare?
Ob genügend Geld für den Ernstfall vorhanden ist, wird sich leider erst zeigen, wenn es vielleicht zu spät ist. Fakt ist, dass im Pflegefall ein Betrag von c.a. 3.300 Euro (durchschnittliche Kosten für einen stationäre Pflegeplatz) und mehr monatlich zur Verfügung stehen muss. Übersteigen diese Kosten die Leistungen der Pflichtversicherung, geht es an das sonstige Einkommen (z.B. Ihre Altersrente) und dann auch an das Ersparte. Die vorhandenen Vermögenswerte, z. B. Sparanlagen und das eigene Haus, werden herangezogen. Sind diese bei langer Pflegezeit aufgebraucht, entsteht eine Abhängigkeit vom Sozialamt. Der dann fehlende Unterhalt (d. h. die Kosten für den Pflegebedarf) wird zunächst vom Sozialamt übernommen. Nach § 94 Abs. 1 SGB XII darf das Amt auf den unterhaltspflichtigen Ehepartner oder Verwandte 1. Grades (Kinder und Eltern) zurückgreifen.
Ich bin doch bestimmt schon zu alt für diese Vorsorge?
Die RingPflegeRente kann man bis zum 75. Lebensjahr abschließen.
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