Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, muss damit rechnen, dass er im Pflegefall seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Denn diese übernimmt nur einen Teil der Kosten. Setzen Sie auf finanzielle Sicherheit in der Zukunft – mit der RingPflegeRente vom Deutschen Ring!
Die gesetzliche Pflegeversicherung sichert das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit nur teilweise ab. Sie soll es dem Pflegebedürftigen im Grundsatz ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist aber keine Vollversicherung. Sie stellt eine soziale Grundsicherung in Form von unterstützenden Hilfeleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten und anderer Träger nicht entbehrlich machen.
Maßgebend dafür, welche Leistungen Pflegebedürftige erhalten, ist der Grad der Hilfebedürftigkeit. Dieser wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt. Um den unterschiedlichen Anforderungen Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber drei Pflegestufen festgelegt. Damit sind auch die Höchstbeträge für die Leistungen durch die Pflegeversicherung festgelegt, die sich in drei Stufen gliedern:
Pflegestufe I = erheblich pflegebedürftig
Pflegestufe II = schwerpflegebedürftig
Pflegestufe III = schwerstpflegebedürftig
Die Pflegeversicherung erbringt Leistungen als Geld- oder Sachleistungen, mit denen die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung finanziert wird.
Werden Pflegebedürftige zuhause durch Partner und Familie betreut, so erhalten sie Pflegegeld in Höhe von 225 Euro in der Pflegestufe I, 430 Euro in der Pflegestufe II oder 685 Euro in der Pflegestufe III.
Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der Pflegestufe I 440 Euro, in der Pflegestufe II 1.040 Euro und in der Pflegestufe III 1.510 Euro zur Verfügung. Sogenannte Härtefälle können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten. Als Härtefall bezeichnet werden Schwerstpflegebedürftige der Pflegestufe III, deren Pflegebedarf so außergewöhnlich hoch ist, dass er über das übliche Maß dieser Pflegestufe hinausgeht.
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teil- oder vollstationären Einrichtungen erfolgen. Für die teilstationäre Pflege stehen dann die gleichen Leistungsbeträge - ohne die Härtefälle - wie für die ambulante Pflege zur Verfügung. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 Euro, in Pflegestufe II 1.279 Euro, in Pflegestufe III 1.510 Euro und in Härtefällen 1.825 Euro gezahlt.
Unterkunft und Verpflegung sowie oft auch sogenannte „Investitionskosten“ muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren. Oder Sie sehen gelassen in die Zukunft und setzen auf die RingPflegeRente!Im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegekasse nehmen die Pflegekosten jährlich zu. Hinzu kommt, dass die Menschen immer älter werden und das Risiko der Pflegebedürftigkeit im Alter kontinuierlich zunimmt. Darüber hinaus führen Kinderlosigkeit und Single-Dasein dazu, dass in Zukunft auf jeden Pflegebedürftigen immer weniger Angehörige kommen. Politik und Betroffene müssen sich deshalb darauf einstellen, dass die Pflege wesentlich stärker als bisher durch professionelle Pflegekräfte erfolgen wird. Der Pflegemarkt der Zukunft wird deshalb boomen – derzeit sind hier 545.000 Vollzeit-Beschäftigte tätig, im Jahr 2030 werden es über eine Million sein. Dann kommen auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte annähernd zehn Beschäftigte im Pflegesektor. Heute sind es nur 2,1.
Damit werden die Ausgaben für professionelle Pflege stärker wachsen als die reine Pflegedürftigkeit. Der Anstieg wird rund 3 Prozent pro Jahr betragen. Bis zum Jahr 2020 wird der Markt für professionelle Pflege auf 37 Milliarden Euro anwachsen, 2030 auf 48 Milliarden Euro und bis 2050 auf 72 Milliarden Euro.
Quelle: Ergebnis eines Gutachtens, das Professor Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen über „Die Situation der Pflege bis zum Jahr 2050“ für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) angefertigt hat - 2007
Vor diesem Hintergrund wächst die Pflegelücke stark an, also die Differenz zwischen den notwendigen Ausgaben für die Pflege und den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Um die Pflegelücke zu schließen, ist eine private Vorsorge nahezu unumgänglich. Richten Sie sich rechtzeitig darauf ein und überlassen Sie Ihre Zukunft nicht dem Zufall – mit der RingPflegeRente sind Sie auf der sicheren Seite!
Wenn die Eltern zum Pflegefall werden, müssen die Kinder im Bedarfsfall Unterhalt zahlen. Laut Gesetz sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren; zunächst kommen die Ehegatten, danach die Kinder. Ab dann wird die Gesundheit der betagten Mutter, des ergrauten Vaters nicht nur aus liebevoller Sorge eine wichtige Frage für Töchter und Söhne.
Die Sozialämter müssen per Gesetz die Kinder in die Pflegepflicht nehmen, wenn die elterliche Rente, deren Zinseinnahmen, Vermögen oder über eigengenutztes Wohneigentum hinausgehende Immobilien die Kosten nicht mehr decken. Schließlich soll nicht die Allgemeinheit der Steuerzahler für Menschen aufkommen müssen, die jahrzehntelang für ihre Kinder gesorgt haben und denen die Kinder daher Unterstützung schuldig sind. Dieser Punkt ist erschreckend schnell erreicht: In der Pflegestufe 3 kommen zum Beispiel schnell Kosten von rund 3.300 Euro im Monat zusammen, während die durchschnittliche Monatsrente derzeit etwa 1.200 Euro beträgt. Ein kinderloser Mann mit einem Nettoeinkommen von 3.500 Euro und einer Ehefrau, die 2.000 Euro netto verdient, wird an den Kosten für die Eltern mit bis zu 890 Euro beteiligt. Der Nachwuchs ist dem Amt gegenüber auskunftspflichtig. Wer gar nicht antwortet, für den setzt das Sozialamt die Unterhaltshöhe eigenmächtig fest.
Eine gute Idee: Entweder beizeiten eine private Pflegevorsorge für die eigenen Eltern abschließen und die Beiträge zahlen (die mit großer Wahrscheinlichkeit immer noch günstiger sind als spätere, monatliche Überweisungen an das Sozialamt). Oder einen Vertrag für sich selbst abschließen, um die eigenen Kinder aus diesem Dilemma zu befreien.