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Rechtsschutzversicherung

Damit Sie Recht bekommen!

Gemeinsam mit unserem Partner ROLAND-Rechtsschutz stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei allen rechtlichen Fragen in Beruf, Privatleben oder Verkehr beratend zur Seite! Damit Sie nicht mehr auf Ihr Recht verzichten müssen, nur weil die Prozesskosten plötzlich in die Höhe schießen.

Wofür braucht man eine Rechtsschutzversicherung?

Eines ist klar: Niemand streitet gerne. Manchmal aber ist ein Streit vor Gericht nicht zu vermeiden. Sie können unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Vielleicht müssen Sie sich mit unbegründeten Forderungen des Vermieters auseinandersetzen. Immer häufiger geht es aber auch um die finanzielle Existenz, schnell ist der eigene Arbeitsplatz in Gefahr. Auch hier gibt Ihnen die Rechtsschutzversicherung Sicherheit. Im Falle eines Rechtsstreits bleiben Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen. Bedenken Sie: Auch wenn Sie selber gar nicht streitsüchtig sind, ein Anderer ist es vielleicht umso mehr.

Welche Bereiche deckt eine Rechtsschutzversicherung ab?

Eine Rechtsschutzversicherung besteht aus einzelnen Leistungsbausteinen, die je nach Bedarf und Lebenssituation maßgeschneidert zusammengesetzt sind. Die Palette reicht von einem einfachen Verkehrs-Rechtsschutz bis zu einem Leistungspaket, in dem die Bereiche Verkehrs-, Privat-, Berufs-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgesichert sind.

Kann man sich gegen alle rechtlichen Auseinandersetzungen versichern?

Eine Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Lebensbereiche abdecken, denn sie soll bezahlbar bleiben. Einige Bereiche sind daher ausgeschlossen wie z.B. Streitigkeiten rund um den Hausbau, aus Spiel- und Wettverträgen oder auch Ehe- und Familienstreitigkeiten. Im strafrechtlichen Bereich kann die Verteidigung gegen den Vorwurf vorsätzlich begangener Straftaten ebenfalls nicht abgesichert werden. Dennoch: Viele denkbare Streitigkeiten vor Gericht können versichert werden.

Wieviel zahlt eine Rechtsschutzversicherung?

Die Versicherung übernimmt Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (meist 300.000 bis 500.000 Euro). Diese Kosten umfassen die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder oder Honorare für Sachverständige. Im schlimmsten Fall müssen auch noch die Kosten des Gegners übernommen werden. Hier kommen schnell mehrere tausend Euro zusammen.

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