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Rürup-Rente

RingBasisRente top3: Die steuerbegünstigte Rürup-Rente mit hohen Renditechancen

Profitieren Sie von den hohen Steuerersparnissen einer Rürup-Rente und nutzen Sie die Renditechancen der Kapitalmärkte für Ihre private Altersvorsorge – mit der fondsgebundenen RingBasisRente top3 vom Deutschen Ring!

So funktioniert die steuerliche Förderung der Basisrente

Dieses private Vorsorgeprodukt bietet attraktive Steuervorteile und ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler interessant, die nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Aber auch Arbeiter, Angestellte und Beamte sparen mit der Rürup-Rente zusätzliches Vermögen an und nutzen die steuerliche Förderung. Die Beiträge zur Rürup-Rente sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Und zwar 2012 mit 74 Prozent der Beiträge, dieser Anteil steigt jährlich um 2 Prozentpunkte und 2025 werden schließlich die Beiträge zu 100 Prozent steuerlich begünstigt. Der maximal absetzbare jährliche Betrag ist 20.000 Euro pro Person.


Sehen Sie selbst, wie sich die RingBasisRente für Sie auszahlt: RingBasisRente

Ein Arbeitnehmer mit 30.000,– Euro Bruttojahresgehalt zahlt monatlich 100,– Euro (1.200,– Euro im Jahr) in die RingBasisRente. Davon sind 74% als Sonderausgaben absetzbar. Bei einem angenommenen Steuersatz von 30 % spart er 2012 so 266,– Euro und hat damit einen Nettoaufwand von nur 934,– Euro.

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* Die modellhafte Darstellung erläutert die staatliche Förderung am Beispiel der Sonderausgabenabzugsfähigkeit der Beiträge für das Steuerjahr 2012. Der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung wird bei diesen Annahmen nicht erreicht. Alle gemachten Angaben sind beispielhaft und daher unverbindlich. Eine verbindliche Beratung zu steuerlichen Auswirkungen eines Versicherungsabschlusses zu einer Basisversorgung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

Das Konzept der Rürup-Rente unterliegt den gleichen Prinzipien wie die gesetzliche Rentenversicherung: Die Anlagen sind weder beleihbar, noch verpfändbar. Das angesparte Kapital bleibt auch bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz unangetastet.

Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Waren es bisher die 3-Säulen der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rente, auf denen die Altersvorsorge ruhte, ist nun ein Umdenken erforderlich. Das neue Altersvorsorgemodell setzt sich aus 3 Schichten zusammen, die eine tragfähige Altersabsicherung ergeben.

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Infos zum Alterseinkünftegesetz

Das "Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen", kurz "Alterseinkünftegesetz", ordnet seit 2005 den bisherigen Aufbau der Versorgung von Rentnern und Pensionären neu. Die schrittweise Umstellung auf die sog. nachgelagerte Besteuerung wird dabei die finanzielle Situation sowohl von Rentnern als auch von Rentenbeitragszahlern, Selbstständigen und Beamten verändern.

Besteuerung der Rürup-Rente im Rentenbezug

Leistungen der Rürup-Rente werden grundsätzlich in voller Höhe der Einkommensteuer unterworfen (nachgelagerte Besteuerung).

Bei einem Leistungsbeginn in den Jahren 2011 bis 2039 bleibt jedoch ein Teil der Leistung dauerhaft steuerfrei. Der steuerfreie Teil der Leistung wird nach folgendem Grundschema bestimmt: Abhängig vom Jahr des Leistungsbeginns ist nur ein bestimmter Prozentsatz der Leistung steuerpflichtig. Der Prozentsatz beträgt bei einem Leistungsbeginn im Jahr 2011 62 Prozent und steigt bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte auf dann 80 Prozent. Danach steigt der Prozentsatz jährlich  um 1 Prozentpunkt bis auf 100 % im Jahr 2040. Die Differenz aus der Gesamtleistung und dem steuerpflichtigen Teil ergibt den dauerhaft steuerfreien Betrag der Leistung. Dieser Betrag bleibt dem Leistungsempfänger als steuerfreier Teil der Leistung auch bei regelmäßigen Erhöhungen der Leistung (z.B. aus Überschussbeteiligung) in unveränderter Höhe erhalten.

Die zu zahlende Steuer wird nicht von der Rentenleistung einbehalten, sondern ist vom Steuerpflichtigen im Zuge der Steuerveranlagung zu zahlen. Auch wenn in Deutschland keine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht besteht (z.B. Wohnsitz im Ausland), werden die Leistungen der Basisversorgung der deutschen Einkommensteuer unterworfen.

 

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

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