Schließen Sie die Lücke der gesetzlichen Altersvorsorge mit unserer Riester-Rente RingRiesterAktiv top3: Profitieren Sie von der höchsten staatlichen Förderung aller Zeiten und von einer Investition in lukrative Fonds.
Begünstigt für die Riesterrente sind nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) die Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und die meisten Angestellten des öffentlichen Dienstes. Auch Ehepartner der genannten Personen können die Förderung erhalten. Voraussetzung für den nicht begünstigten Ehepartner ist, dass er einen eigenen Altersvorsorgevertrag, wie die RingRiesterAktiv top3 Riester-Rente, abschließt.
Vom Kreis der Begünstigten der Riesterrente ausgenommen sind alle nicht genannten Personen, die nicht Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sind.
Um Riester-Zulagen zu erhalten, müssen Sie einen Zulagenantrag stellen. Beim Abschluss Ihrer RingRiesterAktiv top3 Riester-Rente werden die für eine regelmäßige Beantragung der Zulagen erforderlichen Daten in Form eines sogenannten Dauerzulagenantrags mit aufgenommen. Dadurch müssen Sie sich dann nicht mehr um die Beantragung der Zulagen kümmern, das erledigt der Deutsche Ring für Sie.
Erforderliche Daten sind:
Die Zulagen überweist die zentrale Zulagenstelle direkt auf Ihren Vertrag. Außerdem sind Sie gesetzlich verpflichtet, unverzüglich über Änderungen zu informieren, die zu einer Minderung oder gar dem Wegfall des Zulagenanspruchs führen (§ 89 Abs. 2 EStG). Also z.B., wenn Sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig sind (weil Sie sich evtl. selbständig gemacht haben oder wenn der Anspruch auf Kindergeld weggefallen ist oder wenn Sie – bei Ehepartnern – nicht mehr gemäß § 26 Abs. 1 EStG veranlagt werden).
Die Beiträge zu den geförderten Altersvorsorgeverträgen können als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Ein Sonderausgabenabzug ergibt sich, wenn die Steuerersparnis höher ist als die Ihnen zustehende Altersvorsorgezulage. Dies wird - bei Geltendmachung von Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung - im Rahmen der sogenannten "Günstigerprüfung" ermittelt. Die Rentenleistungen aus einem geförderten Altersvorsorgevertrag werden voll versteuert.
Ja. Voraussetzung für eine steuerliche Förderung ist die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland und die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis. Die Nationalität ist nicht entscheidend.
Ja, wenn sie schriftlich gegenüber ihrem Arbeitgeber auf die Versicherungsfreiheit zur Rentenversicherung verzichten. Der Arbeitnehmer wird dann versicherungspflichtig und zahlt zur Rentenversicherung einen Aufstockungsbetrag. Die Summe aus dem pauschalen Arbeitgeberbetrag und dem Aufstockungsbetrag beträgt 19,6 Prozent des monatlichen Entgelts, mindestens 30,38 Euro. Der Mindestbetrag entspricht einem monatlichen Einkommen von 155 Euro. Dann gelten die geringfügig Beschäftigten als versicherungspflichtig und sind förderfähig.