Hausratversicherung
Hausrat- und Glasversicherung – der optimale Schutz für Ihr Zuhause!
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie viel Mühe und Geld Sie bereits in Ihr Zuhause investiert haben? Wahrscheinlich ein kleines Vermögen. Nicht auszudenken, wenn Sie z.B. nach einem Wasserrohrbruch oder einem Einbruch alles neu kaufen müssen!
Worauf sollte ich bei einer Hausratversicherung achten?
Achten Sie
- darauf, dass Ihr Hausrat nicht unterversichert ist.
- auf Neuwertersatz im Schadenfall.
- auf die Mitversicherung grober Fahrlässigkeit.
Warum soll ich mich für die RingHausratVersicherung entscheiden?
Die RingHausratVersicherung liegt mit ihren Leistungen deutlich über dem Marktniveau. Darüber hinaus profitieren Sie von einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis und einem Schadenfreiheitsrabatt bei Neuabschluss.
Zählen Einbaumöbel zum Hausrat oder zum Wohngebäude?
Einbaumöbel fallen unter die Gebäudeversicherung, wenn sie vom Gebäudeeigentümer eingebaut werden. Werden sie vom Mieter eingebracht, können sie im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert werden.
Ist mein Hausrat auch außerhalb der Wohnung mitversichert?
Ihre Sachen sind weltweit auch dann versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu 3 Monaten. Ausnahmen sind Ausbildung, sowie Erfüllung von Wehrpflicht oder Zivildienst.
Wo ist mein Hausrat versichert?
Der Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung. Dazu gehören auch Räume im Nebengebäude auf demselben Grundstück sowie die Garage in der Nähe der Wohnung, sofern diese privat genutzt wird.
Warum ist eine Glasversicherung sinnvoll?
Weil weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung spezielle Schäden an Scheiben und/oder Vitrinen ersetzen.
Springt die RingGlasVersicherung auch bei Eigenverschulden ein?
Ja, wir übernehmen den Schaden auch dann, wenn der Glasbruch versehentlich durch Eigenverschulden verursacht wurde.
Welche Glasversicherungen gibt es?
Die Glasversicherung deckt das Risiko „Glasbruch“ ab.
Über die Glasversicherung in der Hausratversicherung können Sie die Innen- und Gebäudeverglasung zusammen oder auch nur die Innenverglasung versichern; Glaskeramik-Kochflächen und Kunststoffscheiben sind über die Innenverglasung bereits mitversichert.
Über die Glasversicherung der Gebäudeversicherung versichern Sie die Gebäudeverglasung.