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Wohngebäude

Unser Rezept für den optimalen Schutz: Wohngebäude- und Gebäudeglas-Versicherung

Ihre eigenen vier Wände haben eine besondere Absicherung verdient, da sie neben einem emotionalen auch noch einen hohen finanziellen Wert aufweisen. Schützen Sie Ihr Traumhaus vor unvorhergesehenen Gefahren durch unsere Wohngebäudeversicherungen.

Warum gibt es eine Tarifzoneneinteilung?
Damit die für Sie vorhandenen Risiken auch gerecht kalkuliert werden können. So profitieren Sie von einer äußerst realistischen Risikoeinschätzung und dementsprechend fairen Tarifen.
Was spricht für die RingWohngebäudeVersicherung vom Deutschen Ring?
Mit der RingWohngebäudeVersicherung müssen Sie sich um den Ersatz Ihres Schadens keine Sorgen machen: Sie erhalten einen äußerst günstigen Versicherungsschutz mit extrastarken Leistungen, die weit über das marktübliche Maß einer klassischen Wohngebäudeversicherung hinausgehen.
Welche Sparvorteile bietet Ihnen die RingWohngebäudeVersicherung noch zusätzlich?

Neu: Wer sich für eine RingWohngebäudeVersicherung entscheidet erhält von uns:

  • 10% Schadenfreiheitsrabatt für Gebäude über 6 Jahre
  • 10% Nachlass bei Ermittlung der Versicherungssumme durch die Wertermittlung
  • Mit einem Laufzeitrabatt und einer Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie die Prämie weiter reduzieren und die Absicherung Ihren persönlichen Bedürfnissen anpassen.
Was zählt zum Gebäude?
Neben dem Baukörper sind auch Einbauten versichert. Dazu gehören eingebaute Schränke, festverlegte Fußbodenbeläge, Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen (z.B. Solaranlagen). Da diese zum Gebäude zählen, müssen Einbauten in der Versicherungssumme erfasst werden. Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück können zusätzlich mitversichert werden.
Zählen Einbaumöbel zum Hausrat oder zum Wohngebäude?
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren haben. Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind.
Sind außen am Gebäude angebrachte Sachen mitversichert?
Ja! Versichert sind beispielsweise Rollläden, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, Balkonverkleidungen, Blendläden, Leuchtröhrenanlagen, Markisen, Schutz- und Trennwände sowie Sichtblenden und Überdachungen aus Glas, Holz, Stoff oder Kunststoff auf Terrassen und Balkonen, Tür-Überdachungen, Vordächer und Antennenanlagen (bei Mietshäusern nur Gemeinschaftsantennen, Außenantennen von Mietern fallen unter deren Hausratversicherung).
Was sind Grundstücksbestandteile und sind diese mitversichert?
Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör sind bis 5% der Versicherungssumme mitversichert. Hierunter fallen z.B. Einfriedungen, Pergolen, Carports, Beläge und Müllboxen.
Was bedeutet gleitende Neuwertversicherung?

Hierbei passt sich der Versicherungsschutz den steigenden (oder fallenden) Baupreisen mit Hilfe des sogenannten Baukostenindexes an (wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt), ohne dass der Kunde selbst jeweils die Versicherungssumme entsprechend erhöhen (oder vermindern) muss.

Die gleitende Neuwertversicherung bietet den weitgehendsten Versicherungsschutz; sie verhindert eine durch steigende Baukosten entstehende Unterversicherung.

Was ist durch die Gebäudeglas-Versicherung abgedeckt?
  • Gebäudeverglasung des gesamten Gebäudes
  • Gebäudeverglasung von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z.B. Treppenhäuser, Gemeinschaftsräumen)
Warum lohnt sich eine Gebäude-Glasversicherung?
Weil weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung die Schäden an Gebäudeverglasungen abdecken. Gerade bei Schaufenstern oder Isolierverglasungen kommen im Schadenfall schnell hohe Summen auf Sie zu. Wir schützen Sie vor den Kosten!
Sind Solarzellen mitversichert?
Nein, aber Scheiben von Sonnenkollektoren.
Springt die Gebäudeglas-Versicherung auch bei Eigenverschulden ein?
Ja, wir übernehmen den Schaden auch dann, wenn der Glasbruch versehentlich durch Eigenverschulden verursacht wurde.
Welche Glasversicherungen gibt es?

Die Glasversicherung deckt das Risiko „Glasbruch“ ab.

Über die Glasversicherung in der Hausratversicherung können Sie die Innen- und Gebäudeverglasung zusammen oder auch nur die Innenverglasung versichern; Glaskeramik-Kochflächen und Kunststoffscheiben sind über die Innenverglasung bereits mitversichert.

Über die Glasversicherung der Gebäudeversicherung versichern Sie die Gebäudeverglasung.

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