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Schmerzensgeld

Ein sicheres Trostpflaster!

Wer sich nur auf sein Glück verlässt, dem kann es passieren, dass er beispielsweise nach einem Sportunfall die Behandlungskosten selbst bezahlen muss. Damit es dann – gerade auch bei kleineren Unfällen – finanziell nicht ganz so weh tut, springen wir mit unserem Schmerzensgeld für Sie ein!

Die meisten Unfälle passieren beim Sport
Zu Hause und bei Freizeitaktivitäten ereignen sich jährlich über fünf Millionen Unfälle (mit anschließendem Arztbesuch)
vor allem bei(m)
Sport 27,2%
Bewegung in der Ebene
(Gehen, Radfahren u. a.)
26,3%
Bewegung auf Treppen, Leitern 12,5%
Heimwerkern 5,8%
Hausarbeit 5,6%
Bewegung auf der Stelle
(Aufstehen, Einsteigen in ein Auto etc.)
4,8%
Gartenarbeit 4,1%
Essenzubereitung 3,7%
Spielen, Toben 3,1%

Sichern Sie sich und Ihre Kinder für den Fall der Fälle ab: mit dem Schmerzensgeld vom Deutschen Ring.

Das müssen Sie alles bezahlen

Das Schmerzensgeld vom Deutschen Ring: Kleiner Beitrag – große Wirkung!

Das zahlen die Patienten
Arztbesuch (Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut) Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal
Ausnahmen: Überweisungen im selben Quartal; Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge, Früherkennung, Schutzimpfungen
Arznei- und Verbandmittel Zuzahlung von 10% des Preises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Mittel; nicht verschreibungspflichtige Mittel müssen selbst bezahlt werden
Heilmittel(z.B. Massagen, Ergotherapie) 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung
Häusliche Krankenpflege 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung, max 28 Tage pro Jahr
Hilfsmittel (z.B. Hörgerät, Einlagen) 10 % der Kosten mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
  • Brillen(Kinder und Jugend-liche sowie schwer Sehbehinderte ausgenommen)
  • Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung
  • Sterilisation ohne medizinische Notwendigkeit
müssen selbst bezahlt werden
  • Sterbegeld
  • Entbindungsgeld
werden gestrichen
Außerdem ändert sich:
Zahnersatz muss ab 2005 extra versichert werden
Krankengeld wird ab 2006 von den Versicherten allein finanziert (0.5% Beitragssatz)

*nicht mehr als die Kosten des Mittels
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen befreit. Obergrenze für alle Zuzahlungen: zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent

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Stiftung Warentest, Finanztest SPEZIAL 06/05
Gute bis sehr gute Bewertungen für Unfallversicherung

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